Caritas-Angebot „Psychosoziale Prozessbegleitung“
Opfer im Verfahren unterstützen
Selbst für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, die einen Prozess-Saal nur als Gast besuchen, kann die Szenerie sehr einschüchternd sein. Wie muss es da einem betroffenen Opfer gehen, das dort noch einmal öffentlich ein Verbrechen Revue passieren lassen muss?
An einem kleinen Zweier-Tisch in der Mitte des Saales, gegenüber den Richtern, fast so, als sei es selbst angeklagt? Im Gegensatz zu den Beschuldigten, denen sofort ein Rechtsanwalt zur Seite steht, blieben die Opfer die längste Zeit mit ihren Problemen und Sorgen alleine.
Das hat sich seit dem 1. Januar 2017 geändert – bereits seit über zwei Jahren ist die psychosoziale Prozessbegleitung, kurz PSPB, zum Schutz von Opferzeugen gesetzlich verankert. Sie umfasst eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens. Das Ziel: Belastungen zu reduzieren und durch weitgehende Stabilisierung des Opfers zu vermeiden, dass es ein weiteres Mal zum Opfer wird.
Doch noch ist die Nachfrage nicht besonders groß. Anna Brzezina vom Caritasverband Duisburg erklärt: „Dieses Angebot ist einfach noch nicht bekannt genug. Selbst Richter und Anwälte wissen oft nichts davon oder haben Vorbehalte, weil sie etwa eine Einflussnahme befürchten. Das muss sich ändern!“
Zumal die Opfer wirklich profitieren und so angstfreier und zielführender aussagen können, wie die Caritas-Frau weiß: Sie ist Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich der Jugendgerichtshilfe und Haftvermeidung mit entsprechender Zusatzausbildung für dieses ganz besondere Angebot, das für die ohnehin traumatisierten Opfer eine große Erleichterung darstellt. Sie müssen in Zeiten dieser besonderen Herausforderung nicht länger alleine für sich einstehen.
Gericht entscheidet über Antrag
Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die Opfer einer schweren Straftat wie zum Beispiel Gewalt- und Sexualdelikte geworden sind. Aber auch Erwachsene, die entweder selbst ein Gewalt- oder Sexualverbrechen erlebt haben, oder Angehörige, die unter besonders schweren Tatfolgen leiden, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Menschen, bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt oder die ihre Interessen nicht selbst vertreten können. Die Regeln sind genau festgelegt, zum Beispiel wer Anspruch darauf hat und was Anna Brzezina in ihrer Funktion leisten darf oder auch nicht. Über einen Antrag auf die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung entscheidet das Gericht.
„Über den Tathergang tauschen wir uns allerdings nicht aus,“ erklärt die Caritas-Mitarbeiterin. „Im Interesse des Opfers darf ich nichts wissen, denn ich habe kein Zeugnisverweigerungsrecht. Ich müsste über meine Kenntnisse aussagen und könnte so dem Opfer unter Umständen unabsichtlich schaden.“
Ihre Aufgaben sind vielmehr diese: „Ich gehe mit den Klienten vorher durch, was geschieht: Was passiert im Gerichtssaal? Welche Akteure stehen wofür? Wie läuft ein Strafverfahren ab?“ Und das leistet sie auf keinen Fall: „Mein Einsatz ist keine Rechtsberatung und sie ersetzt auch keinen Therapeuten!“
Kontakt
=> Caritas-Kontakt: Anna Brzezina, Tel. 0203/286 56 59, E-Mail an ABR@caritas-duisburg.de.
=> Weitere Informationen hier
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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