Neue Corona-Regeln ab Freitag
Mehr Kontakte, Einkaufen ohne Vorlage eines bestätigten negativen Schnelltests
In Nordrhein-Westfalen gilt ab Freitag, 28. Mai, eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht drei Inzidenzstufen vor: Stufe 1: Inzidenz bis 35; Stufe 2: Inzidenz über 35, aber höchstens 50; Stufe 3: Inzidenz über 50, aber höchstens 99.
Die Coronaregeln sind zukünftig an diese drei Stufen, beziehungsweise die Inzidenzen, geknüpft und können von Kommune zu Kommune variieren. Eine Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Bei einer Inzidenz von 100 oder höher greift dann wieder die Bundesnotbremse
Aktuell liegt die Inzidenz in Duisburg in Stufe 3. Daher gelten ab morgen für Duisburg insbesondere folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkung
Es dürfen im öffentlichen Raum jetzt zwei Hausstände ohne Personenbegrenzung zusammentreffen. An diesem Zusammentreffen dürfen zusätzlich immunisierte Personen (vollständig geimpfte und genesene Personen) aus weiteren Hausständen teilnehmen. Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen sind ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände zulässig.
Einzelhandel
Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines bestätigten negativen Schnell- oder Selbsttests.
Gastronomie
Das Verbot des Verzehrs von Speisen und Getränken in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, entfällt.
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw.de/inzidenzstufen.
Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 28. Mai in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. Juni.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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