Coronavirus in Duisburg
Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf belebten Straßen gilt jetzt bis 20 Uhr

Hinweisschilder machen deutlich, auf welchen Straßen und in welchen Zonen Maskenpflicht gilt.  | Foto: Justen
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Die Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab sofort nur noch von 7 bis 20 Uhr.

Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Duisburg mit Allgemeinverfügung vom 21. Oktober für Fußgängerzonen und sonstige Gehwegbereiche, in denen regelmäßig mit der Unterschreitung des Mindestabstandes zu rechnen ist, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Zeit von 7 bis 23.30 Uhr angeordnet. Insbesondere durch das eingeschränkte Angebot der Gastronomie ergibt sich eine geringere Aufenthaltsfrequenz von Personen in diesen Bereichen, so dass die Stadt Duisburg hierfür die Zeiten, in denen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, auf 7 bis 20 Uhr beschränkt.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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