Nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum
Maskenpflicht im Freien gelockert

Unter anderem in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen muss weiter eine Maske getragen werden.  | Foto: PR-Foto Köhring
  • Unter anderem in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen muss weiter eine Maske getragen werden.
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  • hochgeladen von Sabine Justen

Seit Montag gelten neue Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes, welche überwiegend die Maskenpflicht in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenzstufe 1 betrifft. Für die Stadt Duisburg bedeutet dies, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien nur noch bei einer hohen Personendichte auf engem Raum gilt. In Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen, Schaltern und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes muss daher eine Maske getragen werden.

Gleichfalls bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen grundsätzlich auch weiterhin bestehen. Die Maske darf nur bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und bestimmten anderen Veranstaltungen abgenommen werden. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass weitere Schutzmaßnahmen (beispielsweise negativer Testnachweis, Abstand und besondere Rückverfolgbarkeit vorliegen).
Die Maskenpflicht im Freien an Schulen wurde ebenfalls aufgehoben. Die Schüler müssen auf dem Pausenhof und auf Sportanlagen keine Maske mehr tragen. Im Schulgebäude und im Klassenraum bleibt die Maskenpflicht jedoch zunächst bis zu den Sommerferien bestehen.
Weitere Regelungen und Lockerungen sind auf der Homepage der Stadt Duisburg nachzulesen: www.duisburg.de.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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