Wirtschaftsbetriebe Duisburg verschärfen die Regeln
Maskenpflicht auf allen Recyclinghöfen

Auf allen vier Duisburger Recyclinghöfen gilt ab Freitag eine Maskenpflicht.
Foto: WBD AöR
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Aufgrund der aktuellen Situation und den hohen Infektionszahlen ist ab Freitag, 30. Oktober, auf der gesamten Fläche aller vier Recyclinghöfe der Duisburger Wirtschaftsbetriebe eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Dies gilt als weitere Schutzmaßnahme für die Kundinnen und Kunden aber auch für die Belegschaft der Wirtschaftsbetriebe, um die Gefahr einer Ansteckung weiter zu minimieren. Darüber hinaus ist der Abstand von 1,5 bis zwei Metern zwischen zwei Personen nach wie vor einzuhalten. Das gilt auch für den Abstand zwischen "Anlieferern" und Mitarbeitern der Recyclinghöfe.

Die Anlieferung der Abfälle sollte durch Einzelpersonen erfolgen. In jedem Fall muss die Zahl der Begleitpersonen auf ein absolutes Minimum im Rahmen der bestehenden Verordnungen reduziert bleiben. Wenn kostenpflichtige Abfälle angeliefert werden, wäre eine bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte oder abgezähltem Geld hilfreich, heißt es in einer Mitteilung der Wirtschaftsbetriebe. 

Zudem sind alle Besucher der Recyclinghöfe aufgefordert, sich an die Regeln und Anweisungen des Personals zu halten, um so eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten. Personen, die sich nicht an die Vorschriften halten, können von der Abfallanlieferung ausgeschlossen werden.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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