Landgericht beraumt Rechtsgespräch am 16. Januar an
Loveparade-Prozess ohne Urteil?

Das Congress Center Ost der Messe Düsseldorf ist aus Platzgründen offizielle Außenstelle des Landgerichts Duisburg. Hier findet seit dem 8. Dezember 2017 vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg der Loveparade-Strafprozess statt. | Foto: Frank Preuß
  • Das Congress Center Ost der Messe Düsseldorf ist aus Platzgründen offizielle Außenstelle des Landgerichts Duisburg. Hier findet seit dem 8. Dezember 2017 vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg der Loveparade-Strafprozess statt.
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Wird der Loveparade-Strafprozess bis zu einem Urteil fortgesetzt oder vorher ohne Urteil eingestellt? Das könnte sich bei einem so genannten Rechtsgespräch am 16. Januar entscheiden.

Diesen Termin gab das Landgericht Duisburg am Dienstag bekannt. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass das bis dahin noch geplante umfangreiche Beweisprogramm mit weiteren acht Verhandlungsterminen allein bis Jahresende und den weiteren Terminen Anfang Januar wie geplant durchgeführt werden kann.
In dem Rechtsgespräch sollen Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger die Gelegenheit erhalten, zu dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme und dem vorläufigen Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Das Gericht hat angekündigt, auch eine eigene Einschätzung des bisherigen Verfahrensverlaufs und zur bisherigen Beweisaufnahme abzugeben. Laut Landgericht soll zudem die Frage erörtert werden, "wie das Verfahren fortgeführt werden könnte". 

Info
=> Bei der Loveparade-Katastrophe am 24. Juli 2010 kamen 21 Menschen ums Leben, mindestens 652 Besucher wurden verletzt.
=> Zehn Personen sind wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeschuldigt: Vier Mitarbeiter des Veranstalters stehen wegen schwerwiegender Planungsfehler vor Gericht. Dazu drei Bedienstete des Duisburger Bauamtes sowie drei städtische Bedienstete in leitender Funktion, denen zur Last gelegt wird, die Veranstaltung genehmigt zu haben.
=> Ergeht bis zum 27. Juli 2020 kein erstinstanzliches Urteil, verjähren die vorgeworfenen Straftaten.

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Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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2 Kommentare

Frank Nohl aus Duisburg
am 06.12.2018 um 00:37

Sollte es soweit kommen, wäre das ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz und den sogenannten Rechtsstaat !
Und mehr als nur eine Ohrfeige für die Hinterbliebenen und die lebenslang Geschädigten.
Keine Katastrophe wurde so dermaßen gut dokumentiert wie diese, dank der vielen Handyaufnahmen und der massenhaften Zeugenaussagen .
Und die Duisburger Staatsanwaltschaft bekommt keine hieb- und stichfeste Anklageschrift auf die Kette ? Man wählt einen englischen Gutachter aus, und braucht mehr als ein Jahr für Nachfragen und die Übersetzung ins Deutsche ?
Kann nicht sein, oder ?
Von einigen maßgeblichen Verantwortlichen wie Adolf Sauerland (ex-OB) oder Wolfgang Rabe (ex-Ordnungsdezernent) soll man irgendwann anschließend (wann genau weiß ich nicht) nur leere Email-Accounts vorgefunden haben. Kann eigentlich nicht sein, denn normalerweise geht das nicht von eben auf jetzt so ohne temporäre Zwischenspeicherung. Und mir kann niemand erzählen, dass diese Herrschaften - die ja 2010 schon mit ihren Smartphones hantieren konnten- keine Emails geschrieben oder empfangen haben.
Danach bekam der Begriff "Krisenstab" für mich eine ganz neue Bedeutung !

Ich selber war bisher bei einem halben Dutzend der Prozesstage in Düsseldorf anwesend. Es hat mich fassungslos gemacht, was die meisten Zeugen inzwischen alles so "vergessen" haben.
Ich habe diesen Tag jedenfalls nicht vergessen: mit den Martinshörnern der Polizei- und Krankenwagen die durch unsere Straße fuhren, mit dem Hubschrauberlärm über unserem Viertel.

Martin Overath aus Wetter (Ruhr)
am 06.12.2018 um 15:14

"Rechts"gespräche sieht die Strafverfahrensordnung nicht vor. Es können Erörterungen nach § 212 StPO mit dem Ziel einer Verständigung auf einen engeren Strafrahmen geführt werden. Allerdings ohne die Schöffen, da diese außerhalb der Hauptverhandlung keine Mitglieder der Strafkammer sind.