Kulanz beim VRR

Kulanzregelung im VRR für die kommenden Wochen

Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr reagieren auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bieten eine einfache Kulanzregelung, wenn Kundinnen und Kunden ihre Zeitfahrausweise nicht oder nur teilweise nutzen.

Auch in der Phase des teilweisen Lockdowns bieten die Verkehrsunternehmen ihren Kunden ein verlässliches Angebot für Fahrten zum Arbeitsplatz, zur Schule / Ausbildungsstätte, zum Einkaufen oder für andere notwendige Fahrten. Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet. Fahrgäste mit einer Zeit-/Chipkarte wenden sich für die Pausenregelung bitte direkt an ihr Verkehrsunternehmen vor Ort und erfragen dort den Umgang mit der Pausenregelung.

Für Kundinnen und Kunden, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr haben, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht, ohne finanzielle Nachteile. Für alle weiteren Abonnent*innen gilt die bestehende Kündigungsregelung weiter, insoweit entstehen Ihnen ebenfalls keine finanziellen Nachteile. Tickets des Bartarifs, wie beispielsweise Einzel, 4er- und 10erTickets, 24- und 48-StundenTickets, Tages- oder ZusatzTickets behalten, soweit sie noch nicht entwertet sind, bis zum 31. März 2021 ihre Gültigkeit.

Diese Nachricht stammt vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr höchstpersönlich.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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