Impfangebote der Stadt
Krisenstabsleiter appelliert an Einhaltung der Quarantäneregelungen
Aufgrund der weiterhin rasant ansteigenden Anzahl von Corona-Infektionen weist Krisenstabsleiter Martin Murrack erneut auf die Verpflichtung aus der Test- und Quarantäneverordnung hin.
"Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, bitte ich nochmals alle Bürgerinnen und Bürger, die einen positiven PCR-Test haben, sich unmittelbar und eigenständig, auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes, in Isolation zu begeben. Auch beim Vorliegen eines positiven Schnelltests beziehungsweise bei Krankheitssymptomen sollte sich jeder bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses ebenfalls selbstständig in Isolation begeben. Nur so können weitere Infektionsketten unterbrochen und zugleich die Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes entlastet werden."
Dezentrale und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg
Die Stadt Duisburg bietet in der kommenden Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten an:
Montag, 24.1., 10.30 bis 17.30 Uhr: Katholische Kirchengemeinde St. Dionysius Walsum, Pfarrhaus Kardinal von Galen, Elisabethstraße 8, Walsum;
Dienstag, 25.1., 10.30 bis 17.30 Uhr: Städt. Kinder- und Jugendzentrum "Die Insel" Neuenkamp, Benediktstraße 46, Neuenkamp;
Mittwoch, 26.1., 10.30 bis 17.30 Uhr: Evangelische Kirchengemeinde Alt-Duisburg, Salvatorkirche, Burgplatz, Stadtmitte;
Donnerstag, 27.1., 10 bis 17 Uhr: AOK Rheinland, Falkstraße 35-41, Duissern;
Neben den dezentralen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte von 10.30 bis 17.30 Uhr impfen zu lassen:
- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, Homberg;
- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, Marxloh;
- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, Großenbaum;
- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, Stadtmitte;
Hinweise zur Impfung
Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12 bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen.
Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen
In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind von montags bis freitags zwischen 13 und 17.30 Uhr und am Wochenende (Achtung! Ab 22. Januar geänderte Öffnungszeiten!) jeweils von 11.30 bis 17.30 Uhr auch Kinderimpfungen möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Kinderarzt geklärt werden.
Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Die Impfung in dieser Altersgruppe ist sowohl mit, als auch ohne vorherige Terminabsprache möglich. Verbindliche Termine können unter https://gesundheitsamt-corona-terminvereinbarung.duisburg.de online vereinbart werden.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Bei der Buchung im Onlineportal wird direkt ein Zweittermin im entsprechenden Zeitraum angeboten.
Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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