Wegen steigender Corona-Infektionszahlen
Krisenstab der Stadt Duisburg verschärft Maßnahmen ab Samstag, 20. März

Der Krisenstab der Stadt Duisburg verschärft ab 20. März die Corona-Schutzmaßnahmen. | Foto: Hannes Kirchner
  • Der Krisenstab der Stadt Duisburg verschärft ab 20. März die Corona-Schutzmaßnahmen.
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Der Krisenstab hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die der in Duisburg angestiegenen Inzidenz von über 100 entgegenwirken sollen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 20. März. Im Einzelnen wurde geregelt:

1. Kontaktregel:
Die bisher geltende Lockerung in der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes, wonach der Mindestabstand unterschritten werden darf beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen, findet in Duisburg keine Anwendung mehr. Das bedeutet, dass in Duisburg nur das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit maximal einer weiteren Person, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, erlaubt ist.

2. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet:
=> Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen – mit Ausnahme für den Fahrzeugführer – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
=> In einem Radius von 50 Meter um Ein- und Ausgänge vor sakralen Räumen ist von den Besuchenden mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.

3. Sport:
=> Kontaktsport ist im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO ausnahmslos untersagt. Dies bedeutet, dass der Kontaktsport im Freizeitbereich wieder verboten ist.
=> Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Sport von Gruppen von höchstens fünf Kindern unter 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.

Alle anderen, über die CoronaschutzVO des Landes hinaus geltenden Maßnahmen in Duisburg bleiben bestehen:
=>Freitags in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 19 Uhr gilt beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Dies gilt auch beim Verweilen auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in Bewegung ist (zum Beispiel beim Spazierengehen, Radfahren oder Joggen), muss man keine Maske tragen.
=>Die Nutzung öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 bis 9 Uhr untersagt.
=>In bestimmten öffentlichen Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.
=>In einem Radius von 150 Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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