Gemeinsam friedlich feiern
Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Altweiberfeiern und Karnevalsumzügen
Auch Kinder und Jugendliche sollen gemeinsam mit den Erwachsenen ausgelassen Karneval feiern dürfen. Damit die heitere und fröhliche Stimmung nicht getrübt wird, sollten die Erwachsenen mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben.
Leider endet die Karnevalsparty jedes Jahr für einige Kinder und Jugendliche beim Jugendamt, auf dem Polizeirevier oder gar im Krankenhaus. In den vergangenen Jahren wurden bei den Kontrollen schon Kinder im Alter ab zwölf Jahren alkoholisiert angetroffen. Obwohl die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen positive Wirkungen feststellen ließen, wird das Bürger- und Ordnungsamt anlässlich der Duisburger Karnevalsumzüge, sowie bei den großen Altweiberfeiern am Kometenplatz in Walsum und am Gelände des alten Güterbahnhofs in der Stadtmitte auch in diesem Jahr wieder Jugendschutzkontrollen durchführen.
Das Jugendschutzgesetz untersagt aber besonders den Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Wer für seine Stimmung gar hochprozentige Begleiter, wie beispielsweise Whiskey, Wodka, Alkopops, beschaffen will, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dabei ist zu beachten, dass auch die Weitergabe von Alkohol durch Erwachsene an Kinder oder Jugendliche einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht.
Für Gewerbetreibende besteht in Zweifelsfällen die Verpflichtung, das Alter der jungen Kunden durch deren Ausweispapiere zu überprüfen. „Schwarze Schafe“ haben mit empfindlichen Strafen bis zu 50.000 Euro zu rechnen. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung. Unabhängig von den Jugendschutzkontrollen ist neben den Einsatzkräften der Polizei auch das Bürger- und Ordnungsamt mit dem gesamten zur Verfügung stehenden Personal für die Sicherheit der Karnevalsbesucher, und Teilnehmer der Karnevalsumzüge präsent.
Die städtischen Mitarbeiter sind für alle Ordnungswidrigkeiten und die Abwehr von erkennbaren und auftretenden Gefahren, sowie die Beseitigung von ordnungsrechtlichen Störungen zuständig. Zu den städtischen Aufgaben gehören aber nicht die von der Polizei wahrzunehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten. Die Präsenz des städtischen Außendienstes erfolgt in diesem Jahr wieder durch Fußstreifen bei allen Karnevalszügen. Die Außendienstmitarbeiter stehen für Fragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung und werden die Polizei unverzüglich über entstehende Gefahrensituationen informieren.
Der städtische Außendienst (SAD) des Bürger- und Ordnungsamtes ist aufgrund der umfangreichen Kontrollen an Altweiber, 16. Februar, sowie von Karnevalsamstag, 18. Februar, bis einschließlich Rosenmontag, 20. Februar, nicht zu erreichen. Am Freitag, 17. Februar, ist der SAD nur eingeschränkt in der Zeit von 8 bis 16.30 Uhr unter Tel. 0203/283 3900 erreichbar.
Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg hier.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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