Stadt Duisburg warnt vor Waldbrandgefahr
Klare Verbotsregeln - Bußgelder drohen bei Missachtung

Aus dem Duisburger kommen klare zu Verordnungen und Verboten, um Waldbrände zu vermeiden.
Foto: Hannes Kirchner
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Hitze und Trockenheit sorgen für steigende Waldbrandgefahr in Duisburg. Das warme und vor allem trockene Sommerwetter zeigt bereits Spuren in der Landschaft. Wiesen und Weiden sind deutlich braun und im Wald steigt die Waldbrandgefahr.

An trockenen Standorten wie etwa auf Industriebrachen oder entlang von Bahnanlagen werfen Pioniergehölze wie Birken, Weiden und der Schmetterlingsstrauch bereits die Blätter ab. Der Waldbrandgefahrenindex liegt tagesaktuell bei Indexstufe 4 (hohe Gefahr), ebenfalls wird der sogenannte Graslandfeuerindex in der Stufe 4 bewertet.

Es wird seitens der Stadt, so teilt Pressesprecher Sebastian Hiedels mit, auch darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg das Grillen bei einem Graslandfeuerindex ab 4 aus Brandschutzgründen auch auf den ausgewiesenen Grillplätzen und -wiesen der Stadt untersagt ist.

Grill- und
Rauchverbot

Außerhalb dieser Flächen ist das Grillen ohnehin verboten. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro, verbotenes Grillen in Grünanlagen und im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das maximal mögliche Bußgeld ist im Gesetz mit 25.000 Euro festgelegt.

Die Stadt Duisburg weist, so Hiedels, deshalb ausdrücklich nochmal auf das Rauchverbot im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober hin. Ganzjährig gilt außerdem absolutes Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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