ÜBRIGENS
(K)eine Draufgabe?

„Nein, geh‘ nicht in diese Apotheke, geh‘ in die andere. Da gibt es mehr Geschenke.“ Wie oft habe ich diesen Satz gehört. Bald wird er vermutlich aus dem deutschen Sprachgebrauch gestrichen.

Eine Apothekerin hatte als „Draufgabe“ einen Brötchengutschein für 30 Cent für eine nahe gelegene Bäckerei beim Medikamentenkauf dazu gepackt. Geht gar nicht, urteilte ein Oberlandesgericht. Jetzt liegt das Ganze beim Bundesgerichtshof (BGH).

Vor einigen Jahren hatte dieser noch geurteilt, Kleinigkeiten, die höchstens einen Euro kosten, dürfen verschenkt werden. Was überhaupt erlaubt ist und was nicht, dürfte bald höchstrichterlich geklärt sein.

Ein BGH-Richter hat in einer Anhörung verlauten lassen, dass selbst traditionelle Beigaben wie Taschentücher oder das Päckchen Traubenzucker fraglich seien. Meine Güte, hat Deutschland Probleme?!

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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