Karnevalsumzüge: Jugendschutzkontrollen des Ordnungsamtes

Wie in den Vorjahren werden die Karnevalsumzüge von den Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes begleitet, um den feiernden „Jecken“ ein möglichst sicheres Umfeld zu gewährleisten. Damit die fröhliche Stimmung nicht kippt, sollten auch andere erwachsene Besucher mit darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nüchtern bleiben. Bedauerlicherweise müssen jedes Jahr mehrere angetrunkene Kinder und Jugendliche der Obhut des Jugendamtes anvertraut werden. Bei einigen Jugendlichen endet der Karnevalsausflug sogar im Krankenhaus oder auf dem Polizeirevier.

Nach dem Jugendschutzgesetz ist Gewerbetreibenden die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Hochprozentige Spirituosen dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird auch in diesem Jahr durch gezielte Kontrollen überwacht.

Autor:

Harald Molder aus Duisburg

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