Ist Karton nicht auch ein bisschen Teller? - 19 Prozent Steuer auf die Pizza
Das ist ja mal interessant. Die auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer für außer Haus gelieferte Pizza wird gesetzlich überprüft.
Zum einen wird nun klar, warum Kunden bei Fastfoodketten „Zum hier essen oder außer Haus?“ gefragt werden: Weil außer Haus weder Geschirr noch Besteck oder weiteres des „Restaurants“ benutzt werden und so der Filialist 12 Prozent Mehrwertsteuer spart. (19 minus 7) Die werden dem Kunden ja nicht abgezogen, wenn er die Nahrung mit nach Hause nimmt.
Zum anderen fragen sich Couch-Potatoes, ob nun die gelieferte Pizza künftig um 12 Prozent teurer wird. Nun: Hätte sie eigentlich vorher nicht 12 Prozent günstiger sein müssen?
Die Furcht geht um, dass der Fiskus Nachforderungen stellen könnte – doch wohl nicht beim Vertilger ???
Abgesehen von der höheren Mathematik war man 2011 ganz froh, Ordnung in den Dschungel gebracht zu haben. So berichtete Steuerberater Rudolf Schollmaier in der Lampertheimer Zeitung am 07.04.2011:
„Mit drei Urteilen vom 10.03.2011 wurde klargestellt, dass die Bereitstellung einfachster Verzehreinrichtungen zum Verzehr von Speisen an Ort und Stelle nicht zum vollen Umsatzsteuersatz führen. Ob die Currywurst direkt beim Imbisstand verzehrt oder mitgenommen wird, spielt danach keine Rolle. Es bleibt beim Steuersatz von 7 Prozent. Bei Partyservice- Unternehmen liegt solange ein mit 7 Prozent belasteter Umsatz vor, wie lediglich die Speisen geliefert werden. Treten weitere Dienstleistungen hinzu, wie Bereitstellung und Reinigung von Geschirr und Besteck, wandelt sich die
Nahrungslieferung in eine Dienstleistung, die dann der Umsatzsteuer mit 19 Prozent unterliegt.“
Damit könnte doch heute noch jeder leben. Doch der Gerechtigkeitshunger geht wohl weiter.
Ist die Pizza mehr als eine Standardspeise wie etwa Würstchen oder Pommes?
Ist die Anlieferung nun Dienstleistung? Und ist der Karton nicht auch ein bisschen Teller?
Autor:Harald Landgraf aus Dinslaken |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.