Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt können die Außenbereiche am Pfingstmontag öffnen
Hoffnung für die Gastronomie
Nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Gastronomiebetriebe am übernächsten Tag nach Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) die Außenbereiche wieder öffnen.
Sollte sich der positive Trend fortsetzen und die Inzidenz also auch in den nächsten Tagen die Zahl 100 nicht überschreiten, könnten Außenbereiche und Biergärten voraussichtlich am Pfingstmontag, 24. Mai, unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Maßgebend hierfür ist der Inzidenzwert des gesamten Stadtgebietes, also nicht der Wert der einzelnen Stadtteile.
Die Coronaschutzverordnung fordert die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder eines Nachweises über die Immunisierung zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument. Diese müssen von den Personen mitgeführt und den verantwortlichen Personen vorgelegt werden. Gastronomiebetreiber können dabei auch auf die Smartphone-App Duisburg testet zurückgreifen (gibt es für iOS und Android). Mit der App können die Testzertifikate von den städtischen Schnellteststellen, die Gäste von Biergärten und so weiter vorweisen müssen, einfach und unkompliziert auf eine aktuelle Gültigkeit kontrolliert werden.
Testtermine können auch an den Wochenenden über www.du-testet.de vereinbart werden.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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