Hinweis des Bürger- und Ordnungsamt
Haltverbote zu den Karnevalsumzügen beachten
Zu Karneval gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken der Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283). Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem
Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten:
Nelkensamstagszug Homberg / Moers am Samstag, 18. Februar;
Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 18. Februar;
Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 19. Februar;
Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 19. Februar;
Karnevalszug „Die Pilssucher“ in Neumühl am Montag, 20. Februar;
Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 20. Februar;
Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern beziehungsweise den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.
Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der
Internetseite der Stadt Duisburg hier.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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