Stadtwerke vereinfachen Verfahren
Erdgas-Dezember-Abschlag entfällt komplett
Wie bereits angekündigt, werden die Stadtwerke Duisburg die im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Erdgasbelieferungsvertrag umsetzen.
Viele Kunden meldeten sich hierzu mit Fragen zum Verfahren. Um kurzfristig eine möglichst kundenfreundliche Lösung zur Entlastung umzusetzen, werden die Stadtwerke Duisburg die Dezember-Abschläge für Gaskunden, die zum 1. Dezember in der Belieferung sind, vollständig aussetzen. SEPA-Lastschriftmandate werden im Dezember nicht eingezogen, Kunden, die ihre Gas Abschläge überweisen oder in bar einzahlen, können diese Zahlung für den Dezember einmalig aussetzen.
Soforthilfe wird bei Rechnung berücksichtigt
Die genaue Höhe der Soforthilfe berechnet sich jedoch für jeden Kunden individuell und kann von der Höhe des Dezember-Abschlages abweichen. Mit der nächsten Rechnung wird dann im Nachgang der entfallene Dezember-Abschlag mit der tatsächlichen, individuellen Soforthilfe verrechnet. Die Stadtwerke Duisburg hatten ursprünglich vorgesehen, eine direkte Anpassung der Abschläge in Höhe der individuellen Soforthilfe durchzuführen, um die exakte Regelung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für jede Kundin und jeden Kunden schon im Dezember individuell anzuwenden. Dieser Schritt erfolgt nun mit der nächsten Rechnung.
Mieter von mit Erdgas beheizten Wohnungen, die aber in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Duisburg stehen, sollen ihre Entlastung weiterhin über die Nebenkosten erhalten. Die Stadtwerke Duisburg geben die Soforthilfe an die Vermieter weiter.
Die wichtigsten Fragen rund um das Thema Soforthilfe beantworten die Stadtwerke Duisburg auch hier.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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