EHEC – vier Verdachtsfälle bisher in Duisburg
Bisher gibt in Duisburg keine laborbestätigten Erkrankungen mit EHEC Bakterien. Aber mittlerweile sind dem Gesundheitsamt aus Krankenhäusern und Arztpraxen vier Verdachtsfälle gemeldet worden. In stationärer Behandlung befinden sich zwei Frauen (Jahrgänge 1965 und 1972), ambulant werden ein Mann (Jahrgang 1979) und ein Kind (Jahrgang 2010) behandelt. Das Gesundheitsamt recherchiert in jedem einzelnen Fall.
Im Rahmen der sich ausbreitenden Krankheit verweist das Gesundheitsamt auf folgende Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI):
· Bisher konnte kein konkretes Lebensmittel als Infektionsquelle identifiziert werden. Verbraucher können das Risiko einer EHEC-Infektion aber minimieren, indem sie alle Lebensmittel vor dem Verzehr ausreichend erhitzen (Kerntemperatur mindestens 70°C für 10 Minuten).
· Alle Personen mit Durchfall sollten darauf achten, dass strikte Hände-Hygiene eingehalten wird, insbesondere gegenüber Kleinkindern und immungeschwächten Personen.
· Personen mit blutigem Durchfall sollten umgehend einen Arzt aufsuchen.
· Ärzte sollten bei diesen Patienten einen EHEC-Nachweis (im Stuhl) anstreben. EHEC-Infektionen können klinisch unauffällig verlaufen oder einen wässrigen Durchfall verursachen. Ein kleinerer Teil der EHEC-Infektionen entwickelt sich als schwere Verlaufsform mit krampfartigen Bauchschmerzen, blutigem Durchfall.
Diese Patienten sollten die behandelnden Ärzte im Hinblick auf die mögliche Entwicklung eines HUS (Hämolytisch-urämisches Syndrom – kann zu Nierenversagen führen) eng beobachten und bei ersten Anzeichen eines HUS an geeignete Behandlungszentren überweisen. Symptome von EHEC-assoziierten HUS-Erkrankungen beginnen innerhalb einer Woche nach Beginn des Durchfalls. Der Zeitraum zwischen der Infektion und den ersten Durchfallsymptomen beträgt durchschnittlich drei bis vier Tage.
· Diagnostizierende Laboratorien sollten bei Erregernachweis geeignete Proben an das Nationale Referenzzentrum für Salmonellen und andere Enteritiserreger am RKI (Standort Wernigerode) zu senden. Labore und Ärzte sind nach Infektionsschutzgesetz verpflichtet, sowohl mikrobiologisch nachgewiesene EHEC-Infektionen, als auch das Krankheitsbild des HUS (auch bereits bei Krankheitsverdacht) unverzüglich an das örtliche Gesundheitsamt zu melden.
Weitere Hinweise und Infos für die Verbraucher gibt es über die Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Autor:Harald Molder aus Duisburg |
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