Keine Auswirkungen auf Privathaushalte
DVV-Konzern hat Kommunikationswege zu betroffenen Kunden aufgebaut

Die nun ausgerufene Alarmstufe hat keinerlei Auswirkungen auf die Gasversorgung der Haushaltskunden, versichert der DVV-Konzern. | Foto: LK
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Die Bundesregierung hat am 23. Juni die Alarmstufe des Notfallplans Gas aktiviert und damit die zweite von drei Eskalationsstufen dieses Plans ausgerufen. Dies teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Donnerstag in Berlin mit. Der Minister stellte aber auch klar, dass derzeit die Versorgungssicherheit aller Kunden noch gewährleistet sei. Die Anstrengungen müssten sich darauf richten, ausreichend Gas einzuspeichern, um den Bedarf in den Wintermonaten decken zu können.

Die nun ausgerufene Alarmstufe hat keinerlei Auswirkungen auf die Gasversorgung der Haushaltskunden. Sie gelten als sogenannte „geschützte Kunden“ und werden weiterhin vollumfänglich mit Gas versorgt. Zu diesen Kunden zählen auch soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser. Dieser Versorgungsvorrang gilt auch bei einer möglichen Ausrufung der dritten Eskalationsstufe im Notfallplan Gas, der sogenannten Notfallstufe.
In der jetzigen Situation setzt die Bundesregierung auf die Akteure auf dem Gasmarkt, die Lage durch bewährte Marktmechanismen zu bewältigen. Hier sollen noch immer vorhandene Beschaffungskapazitäten genutzt werden, Optimierungen in den Lastflüssen und Verbräuchen identifiziert und umgesetzt werden. Auch außergewöhnliche Preisanpassungen durch die Versorger sind derzeit noch nicht zulässig. Nach §24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) dürfen Versorgungsunternehmen ihre Preise erhöhen, wenn Alarm- oder Notfallstufe ausgerufen wurden und zusätzlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine „erhebliche Reduktion der Gasimportmengen nach Deutschland“ feststellt. Die zweite Bedingung ist derzeit noch nicht ausreichend erfüllt. Sollte Paragraph 24 EnSiG aktiviert werden, dürfen die Erhöhungen der Preise für die Endverbraucher die Höhe der tatsächlichen zusätzlichen Beschaffungskosten der Versorger nicht überschreiten. Man spricht hier von einer Erhöhung auf ein „angemessenes Preisniveau“.
Der Gas-Verteilnetzbetreiber in Duisburg, die Netze Duisburg GmbH, hatte bereits nach Ausrufung der ersten Eskalationsstufe im Notfallplan Gas am 30. März, der sogenannten Frühwarnstufe, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um auf eine mögliche eintretende Gasmangellage vorbereitet zu sein. Dabei haben die Netze Duisburg alle notwendigen Sicherheitsmechanismen überprüft. Ungeschützte Kunden, die bei einer eintretenden Gasmangellage von dann notwendigen Lastreduktionen oder Lastabschaltungen betroffen sein könnten, wurden identifiziert und ein Kontakt aufgebaut. Die Netze Duisburg befinden sich im Austausch mit diesen Kunden, um im Bedarfsfall notwendiges Vorgehen zu erläutern und abzustimmen.
Mögliche Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Energieversorgung in Europa hat der DVV-Konzern schon seit geraumer Zeit im Blick und beschäftigt sich mit verschiedenen Szenarien. Dabei ist zu beachten, dass die Netze Duisburg als lokaler Netzbetreiber nur ein Teil eines gesamteuropäischen Verbundnetzes zur Gasversorgung sind und daher in Abhängigkeit der Belieferung durch die überregionalen Ferngasnetzbetreiber stehen. So sieht auch der Notfallplan Gas, als nationale Maßnahmenvorgabe im Fall eines Versorgungsengpasses, Maßnahmen vor, die im bundesweiten Kontext stehen bzw. auf überregionaler Ebene gesteuert werden. Die Netze Duisburg können keinen Einfluss auf die grundsätzliche Verfügbarkeit der erforderlichen Gasmengen nehmen. Sie sind auf die Liefermengen aus den vorgelagerten Netzen grundsätzlich angewiesen und setzen im Krisenfall die Anforderungen übergeordneter (behördlicher) Einrichtungen vor Ort in Duisburg um.
Um auf die systemseitigen, eingeschränkten Möglichkeiten der Gegensteuerung dennoch bestmöglich vorbereitet zu sein, hat der DVV-Konzern vorsorglich einen Krisenstab für den Teilbereich Gas- und Wärmeversorgung einberufen und eine Taskforce mit den notwendigen Vorbereitungen auf weitere Notfallplan-Stufen betraut. Darüber hinaus bewertet das Unternehmen aktuell auch mögliche finanzwirtschaftliche Risiken und prüft entsprechende Gegenmaßnahmen. Damit wird eine ganzheitliche Betrachtung der Lage, die alle Teilbereiche des DVV-Konzerns berücksichtigt, ermöglicht. Die übergeordnete Koordination verschiedener Maßnahmen im DVV-Konzern über den eigenen Krisenstab im Unternehmen hat sich bewährt und würde auch hier schnelle Reaktionszeiten ermöglichen. Darüber hinaus ist ein Notfallstab zur Bewältigung von Krisenszenarien bei der Netze Duisburg GmbH Teil des seit Jahren im DVV-Konzern implementierten Krisenmanagements, um gezielt und schnell notwendige Maßnahmen netzseitig anzugehen.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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