Drohnenflieger - die Rocker der Gegenwart

Unsere älteren Leser(innen) kennen noch die Zeit. Laute Motorradfahrer knattern durch die Gegend. Führerschein und ein gewisser Grad von Anstand und Benehmen natürlich nicht vorhanden. Sie verbreiteten Angst und Schrecken. Hilfe, die bösen Rocker ! Wenn dann noch der Nachbarsjunge eine laute Mofa hatte und zudem lange Haare trug…….

Wenn man aber mal mit den „Rockern“ sprach, stellte sich schnell heraus, dass viele von Ihnen einfach nur Spaß am Motorradfahren hatten und sie gar nicht so böse waren, wie ihr vorausgeeilter Ruf.
Was hat nun dieses mit den Drohnen zu tun?

Airview2000 (www.airview2000.de) klärte mich auf:

Drohnen, sind das nicht diese fliegenden Höllenmaschinen, die in unseren Gärten fliegen, die im Bikini am Pool liegende Nachbarin beobachten, die alle und immer Flugzeuge gefährden? Drohnenflieger, sind das nicht die Typen, die immer mit ihren komischen Brillen und Bierflaschen auf der Wiese hocken und Rennen fahren?
„Hört mir doch mit dem „Drohnen-Pack“ auf. Diese Modeerscheinung.“

Ist das aber wirklich so?

Was sind denn Drohnen?
Drohne ist mehr oder weniger der Oberbegriff von einer Vielzahl verschiedener Multicoptern. Es gibt Quadrocopter, Hexacopter, Octocopter……Also fliegende ferngesteuerte Objekte, die sich unter anderem durch die Anzahl der Propeller unterscheidet.
Innerhalb der einzelnen Copterarten gibt es auch wieder eine Menge an Unterschieden, die sich im Preis wiederspiegeln. Es gibt also Spielzeug und Profigeräte. Die Schwierigkeit liegt für den Laien nun in der Feststellung, was nun Spielzeug ist oder nicht?
„Für Spielzeug und für den privaten Gebrauch, braucht man keine Genehmigung und Erlaubnis!“ oder ??? Weit gefehlt ! Diese Annahme ist leider ein Trugschluss, der für den Piloten, also den Steuerer des Gerätes, sehr teuer werden kann.
Hier kommen nun wieder unsere „Rocker der Lüfte“ zum Vorschein. Wer seine Bilder oder Filme auf einem YouTube Channel, bei Facebook oder irgendwo anders der Öffentlichkeit anbietet, hat automatisch kein Spielzeug mehr, sondern ein UAV (Unmanned Areal Vehicle).
Somit braucht man eine Genehmigung der Luftfahrtsbehörde des entsprechenden Bundeslandes. Um diese allgemeine Erlaubnis wiederum zu erhalten, muss ein Befähigungsnachweis (eine Art Pilotenschein) und ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden (ist in den meisten Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen).
Erst wer dieses alles hat, darf seinem Hobby nachkommen. Wenn nun nicht auch noch andere Vorschriften zu beachten wären, wie die Information und das Einholen von Start-Flug-und Landegenehmigungen der entsprechenden Ordnungsämter, der Leitstellen der Polizei und Feuerwehr, etc. Selbstverständlich nicht zu vergessen ist die Genehmigung des Eigentümers des zu filmenden Objektes.

Dieses sind nur etwas ungenaue und keine vollständigen Angaben. Es soll Ihnen nur erklären, dass man keine Angst vor „Drohnen“, also vor Koptern, haben muss.

Sprechen sie den Piloten einfach nett an und fragen ihn freundlich nach dem Grund seines Fluges und nach den Genehmigungen. Sie werden dann feststellen, dass die meisten Piloten froh über ein nettes Gespräch sind und auch gerne alle Fragen beantworten.

Wenn jedoch dennoch ein Objekt über Ihren Garten fliegt und Sie sich belässtigt fühlen, dann zögern Sie jedoch nicht, das Ordnungsamt anzurufen. So wie es unter Millionen von netten Motorradfahrern einige Rocker und Chaoten gibt, so hat eine handvoll Kopterpiloten auch noch „Schulungsbedarf“.

Kopter fliegen nicht über 100m
nicht über Menschenmengen
nicht über Privatgrundstücke
nicht vor Sonnenaufgang
nicht nach Sonnenuntergang
filmen keine erkennbaren Gesichter einzelner Personen

Autor:

Olaf Oberkalkofen aus Duisburg

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