Coronavirus in Duisburg
Diese Regeln gelten ab 2. November auch in Duisburg

Auch in Duisburg gelten ab 2. November die neuen Corona-Maßnahmen. | Foto: Pixabay
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  • hochgeladen von Sabine Justen

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Mit Einführung der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gelten die Regelungen ab Montag, 2. November, auch in Duisburg. Um Infektionsketten zu unterbrechen, ist es dabei weiterhin ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert.

Diese Vorgaben gelten nun in Duisburg:
=> Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen aufhalten.
=> Geschlossen werden Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen. Die Abholung und Lieferung von Speisen bleibt erlaubt.
=> Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
=> Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
=> Geschlossen werden zum Beispiel Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder und andere Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.
=> Geschlossen werden Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios. Friseurbesuche unter den bestehenden Hygiene-Auflagen bleiben erlaubt.
=> Übernachtungsangebote gibt es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke.

Die neue Verordnung sieht vor, dass Kitas und Schulen gegebenenfalls ihre Hygienekonzepte nachschärfen sollen, jedoch geöffnet bleiben. Auch der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet.

Unternehmen und Einrichtungen, die von temporären Schließung erfasst sind, wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren. Bestehende Hilfsmaßnahmen werden verlängert. Dies gilt etwa für den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Solo-Selbstständigen.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden Bund und Länder sich erneut beraten und notwendige Anpassung vornehmen. Den vollständigen Beschluss von Bund und Land gibt es hier.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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