Starker Anstieg der Energiepreise
Die GEBAG rät ihren Mietern: Heute schon an morgen denken

Aufgrund der steigenden Energiekosten rät die GEBAG ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung im Auge zu behalten und bei Bedarf die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen. | Foto: Pixabay
  • Aufgrund der steigenden Energiekosten rät die GEBAG ihren Mietern die Nebenkostenabrechnung im Auge zu behalten und bei Bedarf die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen.
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  • hochgeladen von Marcel Faßbender

Die Energiepreise sind seit Beginn des Ukrainekrieges kontinuierlich gestiegen. Mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen. In der Nebenkostenabrechnung betrifft das die Mieter besonders beim Posten „Heizkosten“. Da können am Ende böse Überraschungen lauern.

„Möglicherweise ist es für Mieterinnen und Mieter sinnvoll, die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen vorausschauend zu erhöhen“, so Klaus Nekat, Bereichsleiter Betriebswirtschaft bei der Duisburger GEBAG. „Schon eine Erhöhung von 5 bis 10 Euro im Monat macht einiges aus und kann dazu beitragen, unangenehme Nachzahlungen, besonders bei den Heizkosten, zu vermeiden.“
Diese Anpassung müssen Mieter jedoch eigenverantwortlich bei ihrem Vermieter vornehmen, außerhalb der jährlichen Nebenkosten-endabrechnung ist eine Erhöhung durch den Vermieter nicht zulässig. Die GEBAG appelliert an ihre Mieter, eine solche freiwillige Erhöhung vorzunehmen. Passieren kann dem Mieter hier nichts, denn bei der Endabrechnung werden die monatlich geleisteten Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten gegeneinander aufgerechnet. Im Bestfall ist für den Mieter ein Guthaben entstanden, das dann ausgezahlt werden kann.
Das Team der Betriebskostenabteilung der GEBAG steht ihren Kunden bei allen Fragen rund um das Thema Nebenkosten und Vorauszahlungsanpassungen mit Rat und Tat zur Seite.

Hintergrund
Die Nebenkostenvorauszahlungen zahlt der Mieter an den Vermieter. Der Vermieter leistet die Abgaben an die jeweiligen Energieversorger und erstellt die Jahresendabrechnung. Eine etwaige Insolvenz des Energieversorgers würde den Mieter somit nicht betreffen.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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