Veränderte Zeiten
Dezentrale Impfangebote der Stadt Duisburg

Aufgrund der sinkenden Nachfrage reduziert das Impfzelt am Hauptbahnhof seine Öffnungszeiten, Impfungen für Kinder sind ohne Termin möglich. | Foto: Marcel Faßbender
  • Aufgrund der sinkenden Nachfrage reduziert das Impfzelt am Hauptbahnhof seine Öffnungszeiten, Impfungen für Kinder sind ohne Termin möglich.
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Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten, jeweils von 10 bis 16 Uhr, an:

Montag, 21. März: Ev. Friedenskirchengemeinde Rheinhausen, Peschmannstraße 2, Rheinhausen;
Dienstag, 22. März: Wochenmarkt Hamborn, Hamborner Altmarkt, Hamborn;
Mittwoch, 23. März: Kath. Kirchengemeinde St. Judas Thaddäus Buchholz, Karl-Martin-Haus, Münchener Straße 40A, Buchholz;
Donnerstag, 24. März: Ev. Christuskirche Rheinhausen, Friedensstraße 3, Rheinhausen;
Freitag, 25. März Ev. Kirchengemeinde Alt-Duisburg, Lutherkirche Duissern, Martinstraße 39, Duissern;

An den vorgenannten Standorten werden keine Impfungen mit Novavax durchgeführt. Diese erfolgen ausschließlich im städtischen Impfzelt am Hauptbahnhof.

Änderung der Öffnungszeiten und Wegfall der Terminvergabe bei den Kinderimpfungen

Aufgrund der weiterhin leider rückläufigen Nachfrage werden die Öffnungszeiten des Impfzeltes am Hauptbahnhof angepasst. Darüber hinaus entfällt die Terminvergabe bei den Kinderimpfungen. Sonntags und montags werden ab dem 20. März, bis auf Weiteres keine Impfungen mehr im Impfzelt am Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz) an der Mercatorstraße angeboten; das Impfzelt bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich dienstags und mittwochs sowie freitags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr im Zelt am Hauptbahnhof impfen zu lassen. Donnerstags, beginnend ab dem 24. März, ist das Impfzelt nur noch von 13 bis 20 Uhr geöffnet.
Ab sofort werden die Kinderimpfungen nur noch ohne Termin angeboten. Eine Buchung im Terminportal ist nicht mehr erforderlich.
Bereits gebuchte Erst- und Zweittermine behalten aber weiter ihre Gültigkeit.
Da entsprechende Impfungen bei Kindern inzwischen auch von Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen, werden die Kinderimpfungen im Zelt am Hauptbahnhof ab dem 1. April nicht mehr von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern erfolgen.

Hinweise zur Impfung

Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech, Moderna oder Novavax). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Kinderimpfungen

In dem Zelt auf dem Portsmouthplatz am Hauptbahnhof sind während der vorgenannten Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung auch Kinderimpfungen möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Arzt geklärt werden. Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Der Impfarzt vor Ort informiert über den Zeitpunkt, an dem die Zweitimpfung erfolgen kann.

Alle Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus können über www.duisburg.de/coronadashboard abgerufen werden. Die Anzahl der bislang verabreichten Impfdosen kann über https://coronaimpfung.nrw/impfmonitor eingesehen werden.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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