Corona-Schutz in Duisburg im Dezember

Folgende Änderungen sind in der ab 1.12.2020 und bis 20.12.20 geltenden CoronaSchVO vorgenommen werden:

Die Kontaktbeschränkungen wurden noch einmal verschärft. Private Treffen im öffentlichen Raum sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Dabei dürfen sich maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen.

Die Maskenpflicht im Groß- und Einzelhandel wird erweitert und die Zugangsbeschränkungen werden verschärft. Maskenpflicht gilt künftig nicht nur im Geschäft, sondern auch davor und auf den Parkplätzen.

Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 800 Quadratmetern bleibt es dabei, dass mindestens 10 Quadratmeter pro Kunde vorhanden sein müssen. Bei größeren Geschäften gilt für die über 800 Quadratmeter hinausgehende Verkaufsfläche ein strengerer Schlüssel von 20 Quadratmetern pro Kunde.

Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden werden zudem ermächtigt, die Verwendung von Pyrotechnik für bestimmte Plätze und Straßen, auf denen eine größere Gruppenbildung zu erwarten ist, zu untersagen.
Alle Freizeit- und Vergnügungsstätten, zu denen auch der Betrieb von Minigolfplätzen, Wasserskianlagen und Skiliften gehört, sind bis zum 20. Dezember 2020 untersagt.

Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit maximal 10 Personen erlaubt, zuzüglich Kinder bis 14 Jahren.

Außerdem wurde geregelt, dass Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von einem Wert über 200 zusätzliche, über die CoronaSchVO hinausgehende Schutzmaßnahmen verhängen können, welche jedoch mit dem Ministerium abgestimmt werden müssen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von einem Wert unter 50 können die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen reduziert werden.

Folgende Änderungen gelten in Duisburg auch weiterhin:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie in einem Radius von 150 Meter für Lehrer*innen, Erzieher*innen, Schüler*innen, Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter*innen um die besuchte Schule.
Auch ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen weiterhin in der Zeit zwischen 17 bis 9 Uhr untersagt.

Dieser Text stammt von der Stadt Duisburg.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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