Übrigens
Aufpassen auf'm Klo!

Haben Sie sich darüber schon mal Gedanken gemacht? Wer im Homeoffice arbeitet und dann zuhause auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetztliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied das Münchener Sozialgericht.

Die Begründung lässt mich schmunzeln. Während Arbeitnehmer im Betrieb beim Gang auf das stille Örtchen versichert sind, greift der Schutz im Homeoffice deshalb nicht, weil der Arbeitgeber dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung hat, stellte das Gericht fest.

Soll der Arbeitgeber vorsorglich mal das Klo eines zuhause arbeitenden Menschen inspizieren? Oder muss man ein paar Tage einhalten, bis man wieder im Betrieb ist? Oder installiert man eine Webcam im eigenen Klo? Oder bringt man dort zusätzliche Haltegriffe an? Auf jeden Fall heißt es wohl: Aufpassen auf'm Klo!

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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