Zwischen Pandemiefolgen und Energiepreiskrise
Auch zweites Corona-Jahr bringt besondere Herausforderungen für den Verbraucherschutz

Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW zog zusammen mit ihren Mitarbeitern Bilanz. | Foto: Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
  • Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungstelle Duisburg der Verbraucherzentrale NRW zog zusammen mit ihren Mitarbeitern Bilanz.
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Wellen von betrügerischen Paket-SMS oder Fake-Inkasso-Forderungen, nicht immer rechtmäßige Kontoentgelte und Tausende gekündigte Strom- und Gasverträge: Bei rund 6.099 Anliegen war die Verbraucherzentrale in Duisburg im vergangenen Jahr wieder eine verlässliche Ansprechpartnerin, um Verbraucher zu unterstützen und zu ihrem Recht zu verhelfen.

Seit dem Herbst sorgten die massiv gestiegenen Energiepreise für einen zusätzlichen Ansturm auf die Beratungsstelle. „Verlässlich und direkt für alle Menschen ansprechbar zu sein – das war auch im zweiten Corona-Jahr die Herausforderung zwischen Lockdownphasen und sich laufend verändernden Rahmenbedingungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Darauf haben wir flexibel reagiert, die im ersten Pandemiejahr entwickelten digitalen Zugangskanäle genutzt und unsere Onlineangebote ausgeweitet“, sagte Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Duisburg bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021. „Je nach Komplexität des Anliegens war es für uns aber auch besonders wichtig, die Ratsuchenden ab November wieder in unseren Räumen in der Beratungsstelle Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str.30, Stadtmitte, persönlich empfangen zu können.“

Erfolgreich für Ansprüche von Verbrauchern eingesetzt

Die Kennziffern zeigen, dass die Verbraucherzentrale auch 2021 eine stark gefragte Anlaufstelle für die Duisburger war: Bei rund 1.736 Rechtsberatungen und -vertretungen haben sich die Verbraucherschützer 2021 zumeist erfolgreich für die berechtigten Ansprüche von Ratsuchenden eingesetzt. In der allgemeinen Verbraucherberatung erhielten 37 Prozent der Verbraucher diese aufgrund von niedrigen Einkommen entgeltfrei. Rechtliche Ersteinschätzung erteilt die Verbraucherzentrale NRW in diesem Themengebiet generell kostenfrei.

Abzocke per SMS, E-Mail oder in sozialen Medien

Gefälschte Nachrichten vom Zoll mit Gebührenforderungen, massenhaft verschickte SMS von angeblich Paketdiensten, die ahnungslose Nutzer zum Beispiel in Abo-Fallen lockten, oder Kettenbriefe in sozialen Netzwerken und Messengern, die zum Datenklau führten: Die digitale Welt nutzten auch 2021 wieder zahlreiche Kriminelle, um die verschiedenen Kommunikationskanäle geschickt für ihre betrügerischen Aktivitäten einzusetzen.

Fake-Inkasso

Ob wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oder vermeintlich abgeschlossener Glücksspiel-Abos: Unter verschiedenen Vorwänden forderten Inkassounternehmen von den Menschen in Duisburg Zahlungen und drohten mit Zwangsvollstreckungen oder Schufa-Einträgen.

Gekündigte Strom- und Gasverträge und hohe Energiepreise

Dass mehrere Strom- und Gasanbieter trotz vertraglicher Vereinbarung die Versorgung ihrer Kundschaft einstellten, brachte im Herbst viele Haushalte in Bedrängnis. Betroffene rutschten in die Grundversorgung und hatten Mühe, einen neuen bezahlbaren Vertrag zu bekommen. „Hier gab es viel Unsicherheit und Sorge“, so Wleklinski. Und bis heute ist die Nachfrage aufgrund der generell gestiegenen Preise für Strom, Gas und Öl sehr hoch, worauf die Verbraucherzentrale NRW auch mit zusätzlichen Informationen im Internet und Online-Seminarangeboten reagiert.

Beratung zum Bankrecht stark gefragt

Eine hohe Nachfrage gab es auch zu Finanzthemen: Kündigungen von einst attraktiven Prämien--und Bausparverträgen vor allem von Sparkassen führten zu erheblichem Beratungsbedarf. Kunden wollten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen einschätzen lassen und nahmen dazu die anwaltliche Beratung zu Bank- und Kapitalmarktrecht der Verbraucherzentrale in Anspruch. Daneben ging es bei den Prämiensparverträgen dabei um die Überprüfung der ursprünglich gut verzinsten Alt-Verträge und deren „Innenleben“ – beispielsweise um die Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln, das Bestehen möglicher Nachforderungsansprüche bei Kündigungen oder auch um die Methode der Zinsberechnung.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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