Haltverbote zu den Karnevalsumzügen
Achtung! Es wird rigoros abgeschleppt!

In Neumühl herrscht am gesamten Rosenmontag an der Zugstrecke des Viertelzuges absolutes Park- und Halteverbot. Das gilt auch in den Parkbuchten. Ähnliche Regelungen wurden für alle Duisburger Umzüge getroffen. Nicht nur in Neumühl wird konsequent abgeschleppt.       Foto: Pils-Sucher
  • In Neumühl herrscht am gesamten Rosenmontag an der Zugstrecke des Viertelzuges absolutes Park- und Halteverbot. Das gilt auch in den Parkbuchten. Ähnliche Regelungen wurden für alle Duisburger Umzüge getroffen. Nicht nur in Neumühl wird konsequent abgeschleppt. Foto: Pils-Sucher
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Die KG Blau-Weiß Neumühl Die Pils-Sucher hat noch in schlechter Erinnerung, dass im letzten Jahr an der Zugstrecke ihres Viertelzuges am Rosenmontagmorgen über 70 Fahrzeuge abgeschleppt wurden.

Zugleiter-Urgestein Petra Hofstetter, zugleich langjährige Pils-Sucher-Geschäftsführerin, weist deshalb noch einmal darauf hin, dass am Rosenmontag an der gesamten Zugstrecke aus Sicherheitsgründen absolutes Park- und Halteverbot herrscht. Das Ordnungsamt wird bereits in den frühen Morgenstunden mit dem rigorosen Abschleppen beginnen. 

Wichtige Hinweise der Stadt

Die Stadt teilt zu allen Karnevalsumzügen weiterhin mit: Im Zusammenhang mit allen Karnevalszügen vom gestrigen 2. bis zum morgigen 4. März in den Stadtteilen Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte gelten auf den Zug- und Aufstellstrecken eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten (Verkehrszeichen 283).

Das Bürger- und Ordnungsamt weist an dieser Stelle ausdrücklich daraufhin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zuhalten sind. Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern oder den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu bezahlen.

Konsequentes Abschleppen

In Duisburg-Neumühl beginnt der Viertelzug am Rosenmontag um 9.45 Uhr. Daher werden die städtischen Einsatzkräfte dort bereits ab 5.30 Uhr mit der Kontrolle und Räumung der Haltverbote beginnen.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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