Coronavirus in Duisburg
Ab Montag, 14. Dezember, gelten neue Regelungen für Kitas und Schulen

Für Kitas und Schulen gelten ab Montag neue Regelungen. | Foto: pixabay
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Aufgrund der Dynamik in Bezug auf die Corona-Pandemie hat das Land heute kurzfristig ab Montag, 14. Dezember, neue Regelungen getroffen. Sie gelten bis zum 10. Januar. Das teilt die Stadt Duisburg mit.

Kitas
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW appelliert an Eltern und Familien, das Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen (Kitas) nur noch zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.

Für Kinder, für die der Besuch in der Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, gilt eine Betreuungsgarantie. Eltern und Erziehungsberechtigte nehmen hierzu den Kontakt zu ihrer Kita auf.
Die Eltern sind aber dringend aufgerufen, von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Sie sollen ihr Kind möglichst nicht in die Betreuung bringen.

Das Jugendamt Duisburg hat die Information bereits an die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegestellen weitergeleitet, damit die Eltern unmittelbar informiert werden. Zudem hat das Jugendamt eine Übersetzung in mehrere Sprachen veranlasst, die am Montag allen Duisburger Einrichtungen und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt wird.

Schulen
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat heute für Schulen folgende Regelungen getroffen:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 7 vom Präsenzunterricht befreien lassen. Hierzu zeigen sie diesen Wunsch schriftlich der Schule an. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenz- und Distanzunterricht ist aufgrund der Infektionsprävention nicht möglich.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird es keinen Präsenzunterricht mehr geben, sondern dort findet grundsätzlich nur noch Distanzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, sollen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die weitere Unterrichtung ihres Kindes mit den Schulen absprechen.

Das Schulministerium macht deutlich, dass eine Befreiung vom Präsenzunterricht keine Befreiung vom Unterricht bedeutet.

Die Schulen in Duisburg werden über ihre Kommunikationsmöglichkeiten alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich über die Umsetzung der Unterrichtung ab kommenden Montag informieren.

Die Berufskollegs nutzen ebenfalls die Möglichkeiten des Distanzlernens und informieren die Schülerinnen und Schüler entsprechend.

Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Die Stadt Duisburg bittet ebenfalls alle Eltern und Erziehungsberechtigte darum, diese Maßnahmen zu unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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