Coronavirus in Duisburg
Ab 14. Juni gilt für Duisburg Inzidenzstufe 1 - weitere Lockerungen
Da die Inzidenz bereits seit dem 8. Juni kontinuierlich unter 35 liegt, gilt ab Montag, 14. Juni, für Duisburg die Inzidenzstufe 1. Damit sind weitere Lockerungen verbunden, beispielweise:
Kontakte
Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen dürfen sich nun auch Personen aus bis zu fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung treffen. Unabhängig von der Anzahl der Hausstände können bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, zusammentreffen. In beiden Fällen dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen; Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.
Kultur
Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Bibliotheken und ähnliches) dürfen auch ohne Terminbuchung besucht werden; die Personenbegrenzung entfällt, da auch für das Land mittlerweile die Inzidenzstufe 1 gilt.
Kulturveranstaltungen im Freien sind
=> auch ohne Negativtestnachweis zulässig, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen;
=> mit bis zu 1.000 Zuschauern zulässig, wenn ein Negativtestnachweis vorliegt, besondere Rückverfolgbarkeit gesichert ist und der Mindestabstand eingehalten wird;
=> mit mehr als 1.000 Zuschauern, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept zulässig.
Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 1.000 Personen zulässig, wenn die Räume über eine ständige Durchlüftung oder eine zertifizierte Lüftungsanlage verfügen. Auch hier sind ein Negativtestnachweis, die sichergestellte besondere Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstands erforderlich.
Sport
Im Freien ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios ist die Ausübung von Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist für die Sportausübung kein Negativtestnachweis mehr erforderlich.
Der Zutritt von Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien ist unter Beachtung der übrigen Maßgaben auch für mehr als 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, erlaubt.
Der Zutritt von Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen ist für bis zu 1.000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität, mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand gestattet.
Freizeit
Der Betrieb von reinen Freibädern ist auch ohne Negativtestnachweis zulässig. Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist im Freien für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Da auch im Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist der Betrieb aller Bereiche von Spielbanken für Besucher unter Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand ohne Negativtestnachweis zulässig.
Veranstaltungen
Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.
Private Veranstaltungen – mit Ausnahme von Partys und vergleichbaren Feiern – mit bis zu 100 Gästen im Freien sind auch ohne Negativtestnachweis zulässig.
Im Übrigen sind private Veranstaltungen auch mit bis zu 250 Gästen im Freien und bis zu 100 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.
Private Veranstaltungen auch in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstand und zum Tragen einer Maske sind mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, gestattet.
Gastronomie
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, ist die Nutzung der Innengastronomie auch ohne Negativtestnachweis möglich.
Eine detaillierte Übersicht des Stufenplans des Landes findet sich hier: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de, Stichwort Corona.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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