3 G - Kontrollen städtische Gebäude

Wegfall der 3G-Zugangskontrollen und Maskenpflicht in städtischen Gebäuden und bei Veranstaltungen

Ab dem 3. April entfallen auch bei der Stadtverwaltung die 3G-Zugangskontrollen für die Innenräume und bei städtischen Veranstaltungen.

In städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater etc.) gelten aber auch weiterhin die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

Die Pflicht zum Tragen eines vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes gilt bei städtischen Veranstaltungen bis zum eigenen Platz. Dort kann die Maske dann abgenommen werden.

Aus infektiologischer Sicht und aus gegenseitiger Rücksichtnahme wird aber empfohlen, auch während der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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