Zahlen, Daten, Fakten zur Dreifach-Wahl in Duisburg
Duisburgs Wählerinnen und Wähler entscheiden am Sonntag bei der Kommunalwahl über die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat und den Bezirksvertretungen. Eine Oberbürgermeisterwahl findet allerdings nicht statt, da Sören Link 2012 nach der Abwahl von Vorgänger Adolf Sauerland für sechs Jahre gewählt worden ist. Zudem sind Duisburgs Wahlberechtigte bei der Europawahl aufgefordert, die Partei ihres Vertrauens ins Europa-Parlament zu schicken und somit den nächsten Präsidenten der EU-Kommission mitzubestimmen. Duisburger ausländischer Herkunft können darüber hinaus über die Zusammensetzung des Integrationsrats abstimmen.
Allgemeines:
Am 25. Mai, finden von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum Europäischen Parlament, die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Stimmbezirke eingeteilt. Im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2009 wurde die Anzahl der Urnenstimmbezirke um 34 reduziert. Zusätzlich wurden für die Europa- und Kommunalwahl 45 Briefwahlbezirke eingerichtet, für die Integrationsratswahl 7.
Die Stimmabgabe für alle drei Wahlen ist grundsätzlich in allen 323 Stimmbezirken möglich (vorausgesetzt der/die Wähler/in ist im Wählerverzeichnis eingetragen bzw. legt den entsprechenden Wahlschein vor). Lediglich die Auszählung erfolgt teilweise getrennt. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden die Stimmzettel für die Integrationsratswahl an sieben zentralen Stellen – jeweils eine in jedem Stadtbezirk – ausgezählt.
Das jeweils zuständige Wahllokal wurde allen Wahlberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen wurden rund 3.500 ehrenamtliche Helfer berufen.
Wahlberechtigte:
Insgesamt sind 336.385 Duisburger für die Europawahl, 365.863 für die Kommunalwahl und 90.392 für die Integrationsratswahl wahlberechtigt.
Hiervon sind für die Europawahl 175.709 Frauen und 160.676 Männer, für die Kommunalwahl 188.888 Frauen und 176.975 Männer und für die Integrationsratswahl 44.391 Frauen und 46.001 Männer wahlberechtigt.
Erstmalig wählen dürfen bei der Europawahl 10.529 Bürgerinnen und 10.895 Bürger und bei der Kommunalwahl 9.894 Bürgerinnen und 10.453 Bürger.
Bei der Integrationsratswahl kann die Zahl der Personen, die erstmalig wählen dürfen, nicht exakt ermittelt werden, da sich im Vergleich zur letzten Integrationsratswahl das Gesetz auch in Bezug auf die Wahlberechtigung geändert hat. Neben der neu eingeführten Wahlberechtigung für Doppelstaatler sind bei dieser Wahl auch deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt, die eingebürgert wurden, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Einbürgerung.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind grundsätzlich:
- für die Europawahl Deutsche und EU-Bürger ab 18 Jahren
- für die Kommunalwahl Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren
- für die Integrationsratswahl Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit und einem einjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland bzw. Deutsche, die zuvor im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit waren
Gegebenenfalls war für die Teilnahme an der Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Bei der Europawahl war dies bis 4. Mai möglich, bei der Kommunalwahl bis 9. Mai und bei der Integrationsratswahl bis zum 13. Mai.
Insbesondere die Teilnahme deutscher Staatsangehöriger an der Integrationsratswahl, die zuvor im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit waren, ist ohne Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Verbindung mit einer Kopie der Einbürgerungsurkunde oder einem vergleichbaren Nachweis über die vorherige ausländische Staatsangehörigkeit nicht möglich.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen:
Das Wählerverzeichnis wurde zum Stichtag 20. April 2014 erstellt, sodass ab dem 21. April 2014 die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und versandt werden konnten.
Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 21. April 2014 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie für die Europawahl in dem Wählerverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilten Wahlraum ihre Stimme abgeben. Bei der Kommunalwahl und der Integrationsratswahl wurde der Eintrag im Wählerverzeichnis bis einschließlich 9. Mai 2014 verarbeitet und hierfür eine neue Wahlbenachrichtigung versandt.
Wer seinen Hauptwohnsitz in der Zwischenzeit von Duisburg in eine andere Stadt verlegt hat, bleibt für die Europawahl in dem Wählerverzeichnis seiner ursprünglichen Wohnadresse gemeldet, für die Kommunal- und die Integrationsratswahl würde man von Amts wegen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Ein evtl. davor ausgestellter Wahlschein wird dadurch ungültig. Hierüber werden die Betreffenden per Brief an ihre neue Wohnanschrift informiert.
Alle Personen, die in der Zeit zwischen dem 21. April und 4. Mai 2014 ihren Hauptwohnsitz aus einer anderen Stadt nach Duisburg verlegt haben, wurden für die Europawahl ausschließlich auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bei der Kommunal- und der Integrationsratswahl wurden Personen, die in der Zeit zwischen dem 21. April und 9. Mai 2014 ihren Hauptwohnsitz nach Duisburg verlegt haben, erfolgte die Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Diese Personen haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Dasselbe gilt für Personen, die bis zum Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt waren.
Sollten Personen wahlberechtigt sein, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so können sie dennoch an der entsprechenden Wahl teilnehmen. Für die Stimmabgabe am Wahltag selbst genügt der Personalausweis / Identitätsausweis. Sollten sie sich nicht sicher sein, in welches Wahllokal sie müssen, so können sie diese Information bei Call Duisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.
Briefwahl:
Seit dem 22. April 2014 gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Sowohl zentral im Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 120 (Gebäude TecCenter, neben dem Restaurant Baba SU) in als auch in fast allen Duisburger Bezirksämtern wurden Briefwahlstellen eingerichtet. Ausschließlich im Bezirk Mitte wurde die Briefwahlstelle nicht im Bezirksamt Mitte, sondern im Rathaus Duisburg am Burgplatz (Zimmer 60) eingerichtet. In allen Briefwahlstellen ist nicht nur die Beantragung der Briefwahl möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen.
Die Briefwahlbeteiligung bei der Europawahl ist bis zum Stichtag 20. Mai nahezu doppelt so hoch wie 2009 (35.547 = plus ca. 96,3 Prozent), bei der Kommunalwahl ähnlich hoch wie 2009 (37.184 = plus 4,7 Prozent). Bei der Integrationsratswahl lag die Zahl der Briefwähler am 20. Mai bei rund 6.606 (= minus 10,9 Prozent).
Briefwahlanträge werden bis einschließlich 23. Mai, 18 Uhr entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt, Pappenstraße 38 in Duisburg-Neudorf entgegengenommen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften pro Wahl max. vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.
Alle Briefwahlstellen sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am Freitag, 23. Mai, zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.
An diesem Tag werden um 18 Uhr das letzte Mal vor der Dreifach-Wahl die Hausbriefkästen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Dreifach-Wahl relevante Post (zum Beispiel Wahlbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik (Wahlamt), Pappenstraße 38 in Duisburg-Neudorf, über den Hausbriefkasten des Rathauses Duisburg, Burgplatz 19, Duisburg-Altstadt oder des Verwaltungsgebäudes Memelstraße 25 – 33 in Duisburg-Neudorf möglich, und das auch nur bis spätestens 18 Uhr (Europawahl) bzw. 16 Uhr (Kommunal- und Integrationsratswahl) am Wahltag.
Wenn für Wahlberechtigte ein Wahlschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief gewählt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Wahlscheines sowie des Personalausweises für die Europawahl (roter Wahlschein) und für die Integrationsratswahl (grauer Wahlschein) in jedem Wahllokal innerhalb Duisburgs, für die Kommunalwahl (gelber Wahlschein) in jedem Wahllokal innerhalb ihres Wahlbezirks ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Wahllokal seine Stimme abgeben, wo man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahltag:
In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass bei der Vorsprache im Wahllokal nicht allein die Vorlage der Wahlbenachrichtigung genügt, sondern grundsätzlich in jedem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass usw.) erforderlich ist und vom Wahlvorstand verlangt wird. Hierauf wurde auch im Text der Wahlbenachrichtigung hingewiesen.
Sollte kein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden können, ist der Wahlvorstand gehalten, die Person zurückzuweisen und zu bitten, gegen Vorlage des Ausweises erneut vorzusprechen. Dies ist erforderlich, um möglichen Missbrauch zu vermeiden und dient ausschließlich dem Schutz des Wahlrechts einer jeden einzelnen Person.
Ergebnisse:
Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel in allen Stimmbezirken. Die Stimmzettel für die Integrationsratswahl werden zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in sieben zentralen Auszählungsstellen ausgezählt.
Alle Auszählungen finden öffentlich statt. Zuerst wird die Europawahl ausgezählt, danach die Kommunalwahl (zuerst Rat, anschließend Bezirksvertretung). Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Wahlvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis für die Europawahl wird voraussichtlich ab ca. 20.30 Uhr vorliegen. Es wird durch den Wahlleiter entsprechend bekannt gemacht. Für die Kommunalwahl wird das vorläufige amtliche Endergebnis voraussichtlich ab ca. 21.45 Uhr vorliegen. Im Anschluss daran wird ab ca. 22.45 Uhr das vorläufige amtliche Endergebnis für die Integrationsratswahl vorliegen.
Der Verlauf der Auszählung kann über die Wahlergebnispräsentation im Internet unter www.duisburg.de verfolgt werden. Dort können die Ergebnisse nach den vier Landtagswahlkreisen, den Duisburger Stadtbezirken, den Kommunalwahlbezirken, den 323 Stimmbezirken und den Duisburger Bundestagswahlkreisen in Grafik- und Tabellenform abgerufen werden.
Am 2. Juni 2014 tagt der Wahlausschuss um 14 Uhr öffentlich und stellt die endgültigen amtlichen Endergebnisse der Kommunalwahl und der Integrationsratswahl fest. Am gleichen Tag um 15 Uhr tagt der Stadtwahlausschuss öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Europawahl fest.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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