Zusage für ca. 60 Mio. € pro Jahr an den VRR
Wüst (CDU) sagt Gelder für ÖPNV-Maßnahmen zu
Essen. „Es klingt sehr abstrakt: Die ÖPNVG §12-Mittel werden verlängert. Genau das hat Landesverkehrsminister Hendrik Wüst am Dienstag der Verbandsversammlung des VRR zugesagt. Der Minister meint damit die Landesmittel für Infrastrukturmaßnahmen im Nahverkehr. Für die jährliche Vergabe von anteilig etwa 60 Mio. € – für das VRR-Gebiet – ist der VRR bisher verantwortlich. Das soll so bleiben.
Gefördert werden hierdurch Baumaßnahmen an Haltestellen, wie Rolltreppen, Gleisbauarbeiten. Elektrifizierung von Bahnstrecken und vieles mehr.“ erläutert Frank Heidenrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion im VRR. Der Minister machte nur die die Einschränkung, dass eine Zustimmung des Landtags notwendig sei.
Die Zusage hatte Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) als Antwort in einer Diskussion mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) am Dienstag im Essener Rathaus gegeben. Im Anschluss an ein Statement des Minister hatten Vertreter aller Parteien vorgetragen, was sie für wichtig für die Entwicklung des Nahverkehrs in der Region halten. Dabei ging es auch um die zugesagte Landeshilfe in Höhe von einer Milliarde Euro als Erhaltungsinvestition in marode Stadtbahnen. Dabei machte der Minister klar, dass es ihm nicht nur um Instandsetzung gehe, sondern auch um eine qualitative Verbesserung wie eine Anpassung an neue technische Möglichkeiten.
Investitionsförderung nach §12 ÖPNVG
Die Fördermaßnahmen nach §12 ÖPNVG für das Jahr 2019 wurden bereits im 4. Oktober 2018 vom Verwaltungsrat der VRR AöR beschlossen. Sie umfassen ein Programm für Fahrtreppen und Aufzüge, das 19 Maßnahmen im VRR-Gebiet mit 4,3 Mio. € fördert. Die übrigen 51 Mio. € werden für 73 Maßnahmen verwendet, zum Beispiel dem barrierefreien Umbau von 354 Straßenbahn- und Bushaltestellen, einer integrierten Fahrgastinformation der Deutschen Bahn in den Hauptbahnhöfen Bochum und Wuppertal sowie den Bau von Fahrradabstellanlagen und Unterständen. (vgl. Drs.Z/IX/2018/0467)
Autor:Dirk Schmidt aus Moers | |
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