VRR-Fahrkartenpreiserhöhung

Zum 1. Januar 2014 werden die Ticketpreise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um durchschnittlich 3,3 Prozent angehoben. Diese moderate Preisanpassung hat heute der VRR-Verwaltungsrat im Rathaus in Duisburg beschlossen. Die Tarifmaßnahme gilt für den gemeinsamen Tarifraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) einschließlich der ehemaligen Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN). Außerdem entschied das Gremium über strukturelle Anpassungen im Tarifsystem als erste Stufe einer geplanten Tarifstrukturreform.

"Mit dieser Preismaßnahme zum 1. Januar 2014 werden die Aufwandssteigerungen bei den Verkehrsunternehmen abgefangen und somit leisten gerade die Fahrgeldeinnahmen einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrs im Verbundraum. Unser Ziel ist es weiterhin, Qualität und Preis in Einklang zu bringen. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit darauf, qualitätsverbessernde Maßnahmen auch durch unsere Förderprogramme zu unterstützen", erklärt VRR-Vorstand Dr. Klaus Vorgang.

"Einen Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte zu leisten und das System Nahverkehr qualitativ attraktiv sicherzustellen, kann realistischerweise nur über eine Erhöhung der Markteinnahmen erfolgen. Somit ist diese Preismaßnahme notwendig, trotz allem sind wir froh, dass sie mit 3,3 Prozent moderat ausfällt“, so Vorgang abschließend.

Differenzierte Anpassungen bei den Preisen

Bei den einzelnen Ticketpreisen wird es differenzierte Anpassung geben. So bleiben das EinzelTicket für Kinder und das EinzelTicket für Erwachsene in der nachfragestärksten Preisstufe A stabil und werden nicht erhöht. Die Preise im Bartarif in den Preisstufen B bis E steigen leicht überdurchschnittlich.

Bei den Zeitkarten steigen die Preise der Preisstufen C und D etwas stärker als die der Preisstufen A und B, um so einen weiteren Beitrag zur SPNV-Finanzierung zu leisten. Die Ticketpreise der neuen Preisstufe E werden nur unterdurchschnittlich angepasst. Beim SchokoTicket bleibt der Eigenanteil unverändert, der Preis für das Ticket bei Selbstzahlern steigt von 30,95 Euro auf 32,10 Euro. Das SozialTicket bleibt preislich konstant bei 29,90 Euro. Dies wird durch eine entsprechende Finanzierung durch das Land NRW ermöglicht.

Strukturelle Änderungen im Tarif

Neu und nur über die elektronischen Vertriebswege, wie beispielsweise Mobiltelefone oder das Internet, wird ab 1. Januar 2014 ein 10er-Ticket in allen Preisstufen angeboten. Dies ist preislich deutlich attraktiver als das vergleichbare 4er-Ticket über die herkömmlichen Vertriebswege, zum Beispiel in der Preisstufe A für 22 Euro. Zudem wird es, ebenfalls exklusiv über den elektronischen Vertrieb, künftig ein 7-TageTicket für alle Preisstufen geben. Dies ist besonders gut geeignet, um Zeiträume bis zum Beginn eines Monats zu überbrücken. Auch für Touristen ist dies ein attraktives Angebot.

Ab Januar 2014 werden das TagesTicket und das GruppenTicket neu strukturiert, nutzungsabhängig und damit preisgerechter gemacht. So wird es künftig einen Grundpreis für ein TagesTicket geben, das dann von einer Person genutzt werden kann. Jede weitere Person, die mitfährt, zahlt nur noch einen Aufpreis. Zum Beispiel in der Preisstufe A: Hier kostet das TagesTicket für eine Person dann 6,50 Euro. Die zweite und alle weiteren Personen (bis maximal fünf) zahlen jeweils 3 Euro.

Auch der Zuschlag für die Nutzung der 1. Wagenklasse wird angepasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Prämisse, den höheren Reisekomfort mit einer entfernungsabhängigen Staffelung sinnvoll zu gestalten. Dabei wird grundsätzlich zwischen kürzeren und längeren Reisewegen unterschieden. Kurze Reisewege im Nahbereich sind dabei die Preisstufen A und B, als Fernbereich und damit längere Reisewege gelten die restlichen Preisstufen C bis E. Der Preiszuschlag für die Nutzung der 1. Klasse wird im Nahbereich um sieben bis acht Prozent abgesenkt und im Fernbereich um gut 15 Prozent angehoben.

Im Bereich Preis und Tarif wird es in den nächsten Jahren, voraussichtlich 2015, eine Tarifstrukturreform geben, die Leistungen und Gegenleistungen noch besser aufschlüsselt. Hierbei sollen dann beispielsweise Zusatzleistung neu bewertet und bepreist werden und eine Harmonisierung in den Übergangsbereichen zu den Nachbarverbünden erfolgen. Auch dem Angebotsunterschieden zwischen Stadt und ländlichem Raum soll besser Rechnung getragen werden.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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