Duisburg/Düsseldorf: Loveparade-Strafverfahren: Unterbrechung wegen der Corona-Pandemie beendet
Vorgesehener Verhandlungstermin am 4. Mai kann stattfinden
Mit Beschluss vom 27. April hat die 6. Große Strafkammer festgestellt,dass die Corona-Pandemie der Fortsetzung des Loveparade-Strafverfahrens vorerst nicht mehr zwingend im Wege steht und der Prozess fortgesetzt werden kann – wenn auch mit besonderen Hygienemaßnahmen. Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einer verringerten Ansteckungsgefahr, die sich aus einer Verbesserung der allgemeinen Gefährdungslage in Bezug auf Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und aus der zwischenzeitlich erfolgten Umsetzung von Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal und im gesamten Gebäude ergibt.
Bei der Beurteilung der Gefährdungslage stützt sich das Gericht auf Informationendes Robert-Koch-Instituts sowie der Bundes- und der Landesregierung und folgt der Empfehlung der Landesregierung in deren Erlass vom 23. April. Im gesamten Gebäude und insbesondere auch im Sitzungssaal sind
bauliche Vorkehrungen getroffen worden, um den erforderlichen Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Für Verfahrensbeteiligte und Besucher stehen zudem Spender mit Desinfektionsmittel bereit. Jede Person, die das Gebäude betritt, wird eingehend nach ihrem Gesundheitszustand befragt. Um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können, werden
sämtliche Personen, die das Gebäude betreten, namentlich erfasst. Diese Maßnahmen hat das Gericht in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, dem zuständigen Gesundheitsamt und dem Bauaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf umgesetzt.
Hygienevorschriften müssen strikt eingehalten werden
Wichtiger organisatorischer Hinweis: Verfahrensbeteiligte und Zuschauer, die an der Sitzung am 4. Mai teilnehmen, werden dringend gebeten,im Gebäude besonders darauf zu achten, ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu halten und die Hygienevorschriften strikt einzuhalten. Beim Aufenthalt im Sitzungsraum muss der Sicherheitsabstand zu anderen Personen nicht nur während der Sitzung, sondern insbesondere auch in Pausen bei der Bewegung im Saal eingehalten
werden. Trotz aller Vorkehrungen bleibt ein Restrisiko, bedingt durch die Vielzahl an Personen im Gebäude und deren Anreise aus dem gesamten Bundesgebiet sowie der Verhandlung in dem fensterlosen klimatisierten Saal. Für mehrere Hochrisikopatienten ist die Teilnahme an der Sitzung zwingend.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17
Autor:Andrea Becker aus Essen-Borbeck |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.