Verwaltungsgericht Düsseldorf rettet Wölfin Gloria
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 6. Mai unter der Überschrift „Keine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria““ entschieden, dass die Wölfin nicht gejagt, erschossen, getöt werden darf.
Das Gericht schreibt in seiner Presseerklärung (Aktenzeichen: 28 K 4055/20), dass „der Kreis Wesel nicht ist verpflichtet, einem Schäfer aus Hünxe eine Genehmigung zur Entnahme der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Urteil vom heutigen Tage entschieden und damit die Klage des Schäfers abgewiesen.
Zur Begründung hat das Gericht im Rahmen der Urteilsverkündung ausgeführt: Grundsätzlich sei die Tötung oder andere Entnahme von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setze voraus, dass dem Schäfer durch den Wolf ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe und es keine zumutbare Alternativen zur Entnahme des Tieres gebe. Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“ auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaftlichen Schaden für ihn befürchten ließen. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.
Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.“ Zitat Ende.
Ratsherr Ben Touaibia, Ratsfraktion TIERSCHUTZ / DAL: „Meine Fraktion, ich und alle Wolfliebhaber sagen DANKE.
Auf der einen Seite verstehen wir den Schäfer, der seine Schafe schützen möchte – das wollen wir auch. Aber, der Schutz der Schafe darf nicht zur Ermordung der Wölfin führen.
Auch wenn der nachfolgende Vergleich für viele vielleicht überzogen ist und sie sagen, dass kann man nicht vergleichen, ich sage, ich kann es vergleichen. Deshalb erinnere ich an den Fernsehfilm „Terror – Ihr Urteil“ aus dem Jahr 2016, welcher nach der Vorlage des Theaterstücks von Ferdinand von Schirach zu sehr heftigen Diskussionen führte. Darf ein Luftwaffen-Major ein vom Terroristen entführtes Flugzeug mit 164 Menschen an Bord abschießen, um 70.000 Zuschauer in einem nahen Fußballstadion zu schützen?
Für mich übersetze ich die Frage: Darf ein Gericht oder ein Schäfer eine Wölfin töten, um die Schafe zu retten?
Die Schafe haben oder bekommen vielleicht Lämmer. Vielleicht dürfen sie sogar lange mit ihren Geschwistern, Eltern, Onkeln und Tanten leben, ohne vom Schäfer frühzeitig verkauft und geschlachtet zu werden. Das würde mich sehr freuen.
Die Wölfin reißt Schafe nicht, weil sie Langeweile hat oder sich durch das blöken in ihrer Mittagsruhe gestört fühlt. Sie tut dies dann, wenn sie Nahrung für sich und ihre Welpen benötigt.
Als Tierschützer sage ich: Danke Verwaltungsgericht Düsseldorf.“
Foto: pixabay
Autor:Ben Touaibia (Unabhängige Wählergemeinschaft für Tierschutz Duisburg) aus Duisburg |
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