Urteil: Betriebsrat jetzt legal auf Datenautobahn unterwegs

IG BAU Duisburg-Niederrhein: Chef darf Internetleitung nicht kappen

Chef darf Internetleitung nicht kappen: Ein Betriebsrat muss online gehen können. Internet und E-Mails gehören zum „digitalen Handwerkszeug“ einer Arbeitnehmervertretung. Darauf hat der Bezirksverband Duisburg-Niederrhein der IG Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

„Jedes Betriebsratsmitglied kann sich damit legal auf der Datenautobahn bewegen und mailen. Recherchen im Netz und der flotte E-Mail-Verkehr – auch über das Werksgelände hinaus – sind ein Muss, um up to date zu sein, wenn’s um die Interessen der Arbeitnehmer geht“, sagt Friedhelm Bierkant. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Duisburg-Niederrhein erwartet, dass es in etlichen Unternehmen jetzt neben einem Internetzugang erstmals auch eigene E-Mail- Adressen für jedes Betriebsratsmitglied geben wird. Die Kosten, die dem Arbeitgeber dabei entstehen, müsse der Betriebsrat allerdings im Blick haben. (Urteil: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08).

Autor:

Theodor Groesdonk aus Duisburg

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