Update: ver.di hat per Eilantrag Klage eingereicht: Kippt der verkaufsoffene Sonntag am 2. April in der Duisburger City?
Update:
Wie schon zu erwarten war, hat die Gewerkschaft ver.di per Eilantrag am Donnerstag am Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage gegen die von einer Ratsmehrheit genehmigten verkaufsoffenen Sonntage eingereicht. Damit könnte auch der verkaufsoffene Sonntag am 2. April anlässlich des Kunsthandwerkerfestivals in der Duisburger Innenstadt kippen.
Wenn am ersten April-Wochenende das beliebte Kunsthandwerkerfestival Zigtausende in die Duisburger Innenstadt lockt, dann soll die Besucherschar zudem Gelegenheit haben, den ersten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres zum Einkaufsbummel zu nutzen.
So möchte es der Handelsverband Niederrhein, so hat es der Rat der Stadt Duisburg am 13. März beschlossen und genehmigt. Die Gewerkschaft ver.di erwägt, das auf dem Klageweg zu verhindern.
Elf verkaufsoffene Sonntage mit insgesamt 18 Veranstaltungen hatte der Handelsverband Niederhein namens und im Auftrag aller Duisburger Werbe- und Interessengemeinschaften beantragt. Ein Wunsch, dem der Rat, wenn auch nicht einstimmig, entsprochen hat. Erhebliche Bedenken gegen dieses Ansinnen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits im Vorfeld geäußert und Nein zu neun geplanten Veranstaltungen gesagt, in weiteren Fällen Einschränkungen gefordert.
Nach dem Ratsbeschluss will ver.di Duisburg/Niederrhein nun die Angelegenheit dem Anwalt übergeben und "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen mehrere oder alle verkaufsoffenen Sonntage Klage einreichen", erklärt ver.di-Bezirksgeschäftsführer Thomas Keuer. Auch prüfe man die Einreichung eines Eilantrags, um den ersten Termin am 2. April anlässlich des Kunsthandwerkerfestivals zu verhindern.
Eventuell Klage gegen mehrere oder alle Shoppingsonntage
Warum diese Zuspitzung? "Wir sind davon ausgegangen, dass der Oberbürgermeister zu einem runden Tisch einlädt, um zu einem Kompromiss zu kommen", so Thomas Keuer. Dies sei nicht geschehen und "offensichtlich auch nicht erwünscht". Auf die Bedenken der Gewerkschaft habe man nicht reagiert, dem Antrag des Handelsverbandes, wie gestellt, stattgegeben. Wolle der OB Rechtssicherheit durch ein Gerichtsverfahren erzielen, dann, so Keuer, "machen wir das jetzt".
Die Erfolgsaussichten sind durchaus gut. In einem Eilverfahren auf Antrag von ver.di untersagte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt alle geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Essen. Der Kölner Hauptausschuss des Rates zog sämtliche Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage in 2017 zurück: Angesichts der vielerorts erfolgreichen Klagen der Gewerkschaft sei das Risiko zu hoch.
Der Sonntag als "lebensnotwendige Atempause"
"Der Sonntag ist insbesonders für Familien ein besonderer Tag", betont Thomas Keuer. Und soll es auch bleiben. Die Gewerkschaft ver.di sieht sich in dieser Auffassung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, weiß die Kirchen an ihrer Seite. Superintendent Armin Schneider: "In Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung und flexibler Arbeitszeiten gewinnt der Sonntag als gemeinsam begangener Tag aller Familienmitglieder an Bedeutung. Diese Möglichkeiten sollten auch den Angestellten im Einzelhandel zu Gute kommen, die bei einer Öffnung der Läden am Sonntag arbeiten müssten. Der Sonntag ist eine lebensnotwendige Atempause für uns Menschen."
Wilhelm Bommann, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband NRW Niederrhein e.V., verweist bei der Diskussion auf die Nachhaltigkeit und das Leben in den Stadtteilen: "Man muss sehen, dass es um elf Termine mit 18 Veranstaltungen geht, bei denen Stadt- und Stadtteilfeste von vielen, vielen Ehrenamtlichen organisiert werden, um sich bei den Einwohnern, Verbrauchern und Besuchern nachhaltig in Erinnerung zu bringen. Was in der heutigen Zeit nicht leicht ist. Bei vielen dieser Veranstaltungen sind fast alle Vereine beteiligt, nicht nur die Werbegemeinschaften. Dieses 'Hurra, wir leben noch' darf nicht verloren gehen. Der Handel steuert bei solchen Aktivitäten jede Menge Frequenz bei."
Handelsverband sieht Rechtslage berücksichtigt
Natürlich hofft der Handel auch darauf, Umsätze zu machen. "Die müssen nicht zwangsläufig an dem Stadtfest oder an dem Sonntag gemacht werden, sondern kommen auch als Folgegeschäft zum tragen."
Zur wohl anstehenden Klage meint Wilhelm Bommann: "Nach wie vor haben wir die Gesetzes- und die Rechtslage in unserem Antrag berücksichtigt, und das hat sowohl die Verwaltung in der Vorbereitung als auch der Rat in seinem Beschluss gewürdigt. Wir haben sehr wohl, das, was an Urteilen in der Vergangenheit erstritten worden ist, berücksichtigt, nämlich einmal, dass der Anlass eine prägende Wirkung vor Ort haben muss und dann natürlich die räumliche Abgrenzung. Und wir haben im Vorfeld ganz dezidiert Prognosen über die Besucherfrequenz abgegeben - einerseits darüber wieviele Leute zum Stadtfest, andererseits wieviele Ladenbesucher kommen. Diese Prognose, die die Gerichte in der Vergangenheit haben wollten, haben wir für alle Anträge, alle 18 Veranstaltungen, erstellt, und sie waren nachvollziehbar. Wir haben das in acht Gesprächsrunden mit dem Ordnungsamt, mit Juristen, mit dem Rechtsamt der Stadt Duisburg durchgesprochen. Dadurch ist dann der positive Ratsbeschluss gekommen."
Verkaufsoffene Sonntage: Segen oder Fluch? Was meint Ihr?
Autor:Sabine Justen aus Duisburg |
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