Pflege SGB XI
Triage im Altenheim - zu krank für´s Heim
Ein weiterer Beitrag, ein Entlastungsruf von Einrichtungsträgern. „Wir können bestimmte Leute nur aufnehmen, wenn wir die die entsprechende Qualifikation zu der entsprechenden Zeit haben.“
Es wird auf einen Sonderfall abgehoben. - Ein Ohr für stationäre Einrichtungen -
Leider bedeutet die Aussage auch, dass nur zu Pflegende stationär aufgenommen werden, die sich wirtschaftlich rechnen. So werden unter Umständen Pflegegrade 4 und 5 nicht aufgenommen und müssen in der Häuslichkeit verbleiben. Aufnahme in ein Heim ist ein Glückstreffer.
„Mitarbeiter in Einrichtungen haben einen Anspruch, dass rückenschonende Geräte vorhanden sind.“ Und die Pflegenden in der Häuslichkeit?Was bedeutet dies wirklich
90% müssen in der Häuslichkeit von Angehörigen auch die schwerste Pflegegrade gepflegt werden. Hilfsmittel müsste der Medizinische Dienst bei der Einstufung bereits fordern. Oft wird nach Aktenlage durch die Pflegekassen entschieden. Konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung sind oft unvollständig. Hilfsmittel zur Unterstützung des Positionswechsel werden selten beigestellt. Wenn zufällig ein Antrag auf einen Lifter (Elektrische Aufsteh-, Steh- und Umsetzhilfe) oder einfache Aufstehhilfe gestellt wird, lehnt die Pflegekasse schnell ab. Einen bettelnden Widerspruch legen wegen fehlender Aufklärung und Beratung die Wenigsten ein. So kann auf dem Rücken der An- und Zugehörigen weiter gespart werden. Wie lange darf/kann/soll die Pflegekatastrophe noch in Kauf genommen werden?
Lösungen angehen
Triage ein großes Wort, seit Mai 2021 in der politischen Diskussion. Taten fehlen.
Wann verlangen die Kommunen die Einrichtung von echten Pflegestützpunkten und nicht nur von Beratungsstellennach seitens den Pflegekassen. Die Räte in den Kommunen sind gefordert. Erkenntnisse und Modelprojekte sind vorhanden. Weiteres Wegschauen, Verharmlosen, Verschieben auf die nächste Wahlperiode vergrößert die Not, verhilft extremen Rattenfänger zu Argumenten.
Solange sich die Diskussion um´s Geld dreht, ist die Würde der Pflegebedürftigen ein Lippenbekenntnis. An- und Zugehörige sind die Betroffenen; sie leisten Rund um die Uhr und opfern sich auf für den Restbetrag der Leistungsentgelte aus der Pflegeversicherung.
Der erste Schritt muss sein, die formale Unterscheidung von "Sach-" und Geldleistung muss entfallen. Nur eine reine Geldleistung für den Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad sichert die notwendige Qualität und stellt die Person in den Mittelpunkt.
So wird gewährleistet, dass
- die stationären Einrichtungen nicht mehr die Rosinen aus wirtschaftlichen Gründen picken.
- Die wenigen verbliebenen Einrichtungsplätze werden für die notwendigen Schwerst-Pflegebedürftigen reichen, die in der Häuslichkeit nicht mehr versorgt werden können.
- Ohne wirkliches Angebot, gibt es keinen Markt - "Verhandlungen" mit Einrichtungsträgern entfallen.
Beachten Sie die Einladung zur ZOOM-Konferenz am 26.2.2022 im Kommentar.
Wer die Diskussion in der Pflege verfolgt, stellt fest: Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung wird ganz wesentlich durch die versicherungsfremden Leistungen verursacht, für die der Staat geradestehen muss. Jeder verlangt Geld aus dem Säckel des anderen. Das SGB XI ist so gestrickt, dass sich keiner verantwortlich fühlen muss. Der Bund hat seine Verantwortung mit dem Gesetz 1995 an die Pflegeversicherungen abgegeben. Die Pflege ist Ländersache; hier werden die Verhandlungen zwischen Pflegekassen und Einrichtungen geführt. Das Land NRW argumentiert: "Pflege ist Sache des Marktes". Dies bedeutet die Selbstausbeutung der Angehörigen wird gefordert. Das Land hat die Verantwortung mit dem Alten- und Pflegegesetz auf die Kommunen übertragen. Welcher Bürger kennt die Kommunale Konferenz Alter und Pflege, nach § 8 APG NRW DVO. Wo bleiben die jährlichen 66 Mrd. € aus der Pflegeversicherung?
Autor:Siegfried Räbiger aus Oberhausen | |
Webseite von Siegfried Räbiger |
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