Stichwahl des Oberbürgermeisters

"Der neue Oberbürgermeister der Stadt Duisburg wird in der Stichwahl am Sonntag, 1. Juli 2012, von acht bis 18 Uhr ermittelt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist für die Stichwahl des Oberbürgermeisters in 357 Stimmbezirke eingeteilt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012, die den Wahlberechtigten im Zeitraum vom 14. bis 26. Mai 2012 zugestellt wurden, sind gleichzeitig für die Stichwahl gültig. Es werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten sind der Stimmbezirk sowie der Wahlraum angegeben, in dem gewählt werden kann. Sollten Wahlberechtigte nicht mehr im Besitz ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sein, so können die Informationen zu Stimmbezirk und Wahlraum bei Call Duisburg (0203-94 000) erfragt werden. Die 45 Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 1. Juli 2012 um 12 Uhr im Verwaltungsgebäude Memelstraße, Memelstraße 25 – 33, 47057 Duisburg, zusammen.
Die Stichwahl des Oberbürgermeisters wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012 durchgeführt, das heißt, dass nur diejenigen für die Stichwahl wahlberechtigt sind, die auch für die Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt waren. Änderungen des Wählerverzeichnisses aufgrund von Zuzügen, Wegzügen oder Einbürgerungen erfolgen nicht.
Wahlberechtigte können grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Zur Wahl sind - sofern vorhanden - die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wählerinnen und Wähler ohne Wahlbenachrichtigungskarte müssen in jedem Fall ihren Ausweis mitbringen und vorzeigen. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Stadtgebietes Duisburg oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer per Brief wählen möchte, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Merkblatt für die Briefwahl sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) bei der Stadt Duisburg - Wahlamt - beantragen. Dies kann schriftlich, mündlich in einem der Duisburger Bezirksämter, per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder online unter briefwahl.duisburg.de erfolgen.
Die Briefwahl startet am 20. Juni 2012 um 14 Uhr in allen Duisburger Bezirksämtern sowie im zentralen Wahlamt im Rahmen der Öffnungszeiten. Ausschließlich am Freitag, 29. Juni 2012 sind alle Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.
Sofern bereits bei der Beantragung der Briefwahl für die Oberbürgermeisterwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt wurden, werden die Wahlscheine automatisch ausgestellt und zusammen mit den Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift versandt.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlbriefe werden innerhalb des Gebietes der Deutschen Post entgeltfrei befördert. Aus dem Ausland zu übersendende Wahlbriefe müssen landesüblich frankiert werden," berichtet Frank Kopatschek, Pressesprecher der Stadt Duisburg.

Anders als von den Freien Wählern zu hören ist gibt es bei der Stichwahl keine Mindestzahl an Wählern. "Das gilt nur dann, wenn es bei einer Wahl nur einen Kandidaten gibt," betont beispielsweise Sören Link, der sozialdemokratische Oberbürgermeisterkandidat. Seinen Worten zufolge würde es schon reichen, wenn ein Wähler gültig abstimmen würde. Dies wird durch einen Blick auf die Seiten der Stadt Duisburg bestätigt. Dort wird auch nichts darüber gesagt, wieviele Wahlberechtigte mindestens abstimmen müssen, damit die Stichwahl gültig ist.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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