Steuerbefreiung für Hunde bei Jagd, Polizei, Weidehaltung und Therapie wurde abgelehnt
Der Stadtrat diskutierte über den Antrag „Steuerbefreiung für Gebrauchshunde bei der Jagd, der Polizei, in der Weidehaltung und der Therapie“. Begründet wurde dies vom Antragsteller, Ratsherrn Dr. Stephan Wedding (JUDU) damit, dass Jäger, Polizisten, Therapeuten und Hirten ein gutes Verhältnis zu ihrem Hund haben und diesen, nach Ende der Arbeitszeit nicht im Zwinger abgeben, sondern mit nach Hause nehmen. Da in all diesen Fällen ein Interesse der Allgemeinheit bestehe, sei die Hundesteuerbefreiung geboten.
Ratsherr Ben Touaibia, Ratsfraktion TIERSCHUTZ / DAL erklärt: „Wir haben uns sehr gefreut zu sehen, dass hier die Fraktion Junges Duisburg eine Forderung aus dem Kommunalwahlprogramm der Unabhängigen Wählergemeinschaft Tierschutz übernommen hat. Hier zeigt sich, dass Tierschutz wirkt und nun auch von anderen Parteien und Fraktionen ernst genommen wird.
Zu der Zeile „Brauchbare Jagdhunde, die von Ihrem Besitzer nachweislich zum Jagdschutz eingesetzt werden“ beantragten wir, dieser nicht zuzustimmen. Wir wollen nicht, dass Jäger Hunde zur Jagd einsetzen um mitzuhelfen, andere Tiere zu töten.“
Ratsherr Ayhan Yildirim, Vorsitzender der Ratsfraktion TIERSCHUTZ / DAL ergänzt: „Oberbürgermeister Sören Link wies darauf hin, dass sich dieser Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt hätte. Nach weiteren Wortbeiträgen wurde der Antrag von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt.
Am Rande der Sitzung wurde gemunkelt, dass der Antrag nicht wegen dem Interesse der Allgemeinheit oder der Abschaffung der Hundesteuer gestellt wurde, sondern deshalb, weil ein JUDU-Mitglied Jäger wäre und für sich selbst die Zahlungsverpflichtung abschaffen wolle. Das können und wollen wir uns nicht vorstellen.“
Foto: pixabay
Autor:Ben Touaibia (Unabhängige Wählergemeinschaft für Tierschutz Duisburg) aus Duisburg |
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.