"Furchtbarer Unglücksfall"
Stadt Duisburg warnt eindringlich: Badeverbot an Duisburger Seen und im Rhein beachten

In Duisburg sind drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee, den Wolfssee (Foto) und den Großenbaumer See. | Foto: Frank Preuß
  • In Duisburg sind drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee, den Wolfssee (Foto) und den Großenbaumer See.
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Bei einem tragischen Badeunfall im Rhein bei Walsum ist am Mittwoch ein 17-jähriges Mädchen gestorben, zwei weitere Mädchen (13 und 14 Jahre alt) werden vermisst. Die Suche nach ihnen dauert an. Die Stadt Duisburg warnt daher nochmals eindringlich vor den Gefahren und weist darauf hin, dass das Baden im Rhein lebensgefährlich und grundsätzlich verboten ist.

"Dieser furchtbare Unglücksfall macht mich sehr betroffen – meine Anteilnahme und mein Beileid gelten deshalb insbesondere den Angehörigen. Ich möchte daher nochmals alle Duisburgerinnen und Duisburger darauf aufmerksam machen, dass der Rhein kein Badegewässer ist. Auch das Betreten seichter und ufernaher Bereiche kann wegen massiver Strömungen, die von der Oberfläche nicht zu sehen sind, schnell lebensgefährlich werden", so Martin Murrack, Stadtdirektor und zuständiger Feuerwehrdezernent.

Die Gefahren des Rheinstroms werden leider immer wieder auch durch erfahrene Schwimmer unterschätzt. Die ins Wasser ragende Kiesflächen und der Eindruck eines niedrigen Wasserstandes verleiten oft dazu, im Rhein zu waten oder zu baden. Die Fließgeschwindigkeit des Rheins ist vor allem in der Mitte sehr hoch. Soge und Strömungen machen das Gewässer außerdem unberechenbar. Vorbeifahrende Schiffe sorgen darüber hinaus für Rückwellen am Ufer, die teilweise so heftig sind, dass insbesondere Kinder hiervon umgerissen und abgetrieben werden können.
Wenn jemand Personen im Rhein sieht, die augenscheinlich in Not geraten sind, wird dringend empfohlen, nicht selber ins Wasser zu springen, sondern sofort die Rettungskräfte/Feuerwehr zu verständigen.

Vor dem Hintergrund der sommerlichen Temperaturen und dem damit verbundenen Wunsch nach dem Besuch eines Badesees möchte die Stadt Duisburg noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen und Baggerlöchern mit Ausnahme der drei Freibäder verboten ist. Schon häufig haben sich an den Gewässern Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang.

Ursache ist häufig, dass unbefestigte oder zu steile Uferböschungen einstürzen und Schwimmer mitreißen. Darüber hinaus gefährden Untiefen und sehr unterschiedliche Wassertemperaturen die Schwimmer. Auch können aufgrund der Wasserqualität Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen werden und die Seen verfügen über keine rettungsdienstliche Infrastruktur.

Damit Badegäste ein ungefährdetes Badevergnügen genießen können, verweist das Bürger- und Ordnungsamt auf die öffentlichen Freibäder. Die städtischen Freibäder sind, wenn zunächst auch nur eingeschränkt, für die Besucher ab dem 5. Juli wieder geöffnet. Außerdem sind in Duisburg drei Seen im Bereich der dort ansässigen Freibäder als Badegewässer zugelassen. Dabei handelt es sich um den Kruppsee, den Wolfssee und den Großenbaumer See.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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