Corona-Schutzverordnung
Stadt Duisburg verschärft Landesregeln ab 16. Dezember
Aufgrund der weiterhin überdurchschnittlich hohen Wocheninzidenz und des sehr dynamischen Infektionsgeschehens in Duisburg hat der Krisenstab der Stadt beschlossen, alle Duisburgerinnen und Duisburger durch weitere Maßnahmen zu schützen. Da diese Maßnahmen jedoch nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) angeordnet werden dürfen, kann die Stadt Duisburg ihre Beschlüsse nur bedingt umsetzen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung sind in Duisburg ab morgen, 16. Dezember, um 0 Uhr, abweichend von der Corona-Schutzverordnung, Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen – oder von Personen eines Hausstandes mit mehr als einer weiteren Person – untersagt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren und unterstützungsbedürftige Personen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.
Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von Bewohnern in Senioren und Alteneinrichtungen hatte der Krisenstab beim Land die Zustimmung erbeten, auch hier die Regeln gegenüber der Corona-Schutzverordnung zu verschärfen. Gästen und Besuchern sollte nur mit einem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, der Zugang in Einrichtungen gestattet werden. Auch Mitarbeiter sollten einen täglichen Schnelltest vornehmen. Diese Verschärfungen wurden jedoch vom MAGS nicht mitgetragen.
Die Stadt Duisburg wird dennoch weiter intensiv den Austausch mit den Betreibern der Einrichtungen und mit dem Landesministerium vorantreiben. Die Hilfsangebote der Stadt, zu denen die Versorgung mit Schnelltests und die Möglichkeit von Testungen im TaM gehören, bleiben bestehen.
Die Stadt appelliert aber auch eindringlich an die Betreiber der Einrichtungen, dass diese Ihren Pflichten nachkommen, ihre Bewohner und Mitarbeiter ausreichend zu schützen und entsprechende Maßnahmen eigenständig zu treffen.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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