Keine Außengastronomie wegen Corona-Pandemie
Stadt Duisburg setzt Sondernutzungsgebühren teilweise aus
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen und Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wird die Stadt Duisburg die von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden entlasten, indem die Gebühren für die Sondernutzungen bis auf weiteres nicht erhoben werden.
Darüber hinaus werden den Gastronomen, welche im ersten Quartal 2020 bereits Außengastronomie genutzt haben, die Gebühren für dieses erste Quartal nicht berechnet. Teilweise wurden bereits entsprechende Aufhebungsbescheide erlassen.
„Mit diesen Sofortmaßnahmen wollen wir dazu beitragen, die betroffenen Betriebe zu unterstützen und ihnen kurzfristig mehr Luft zum Atmen verschaffen“, erklärt Oberbürgermeister Sören Link.
Neue Bescheide und dementsprechend neue Berechnungen werden erst dann gefertigt, wenn absehbar ist, wie sich die derzeitige Situation entwickelt. Dabei gilt für alle Gewerbetreibenden der Grundsatz, dass nur die Monate voll berechnet werden, die auch entsprechend voll nutzbar sind. Somit wird für die im Monat März von Geschäftsschließungen betroffenen Gewerbetreibenden keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Unabhängig von den genannten Gebührenbefreiungen bleiben weiterhin alle sonstigen Nutzungen des öffentlichen Raums genehmigungspflichtig.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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