B-Plan: Halener Straße und FNP-Änderung in Homberg sowie Ausbau der Ackerstraße in Großenbaum
Stadt Duisburg informiert und legt Entwürfe öffentlich aus
Die Stadt Duisburg informiert über den "B-Plan 1077 – Homberg – „Halener Straße“ und Flächennutzungsplan-Änderung 4.20 – Homberg" sowie über den "Ausbau der „Ackerstraße“ in Großenbaum" und legt die Entwürfe öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf 1077 – Homberg – „Halener Straße“ und der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung 4.20 – Homberg – liegen von Montag, 25. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 10. März, öffentlich aus. Ziel und Zweck des Bebauungsplanentwurfes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Revitalisierung der Flächen zwischen den Straßen „Schwarzer Weg“ und der Halener Straße. Hier soll eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Planentwürfe im Internet
Die Planentwürfe stehen in diesem Zeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung zur Ansicht bereit. Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgeben werden, die an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten sind. Sie können beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.
Termine individuell vereinbaren
Die Planunterlagen sowie ergänzende Unterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme sind Termine innerhalb der Auslegungsfrist telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter Tel. 0203/283-7071 oder per E-Mail an: d.meyer@stadt-duisburg.de individuell zu vereinbaren.
Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.
Ausbau „Ackerstraße“ in Großenbaum
Die Ausbauplanung für die öffentliche Erschließungsstraße „Ackerstraße“ in Duisburg-Großenbaum liegt von Montag, 25. Januar, bis einschließlich Freitag, 26. Februar, öffentlich aus. Ziel und Zweck des bebauungsplanersetzenden Verfahrens Nr. 7002 ist eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrsaufkommens zu gewährleisten. In diesem Zeitraum können die Planunterlagen auch im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden.
Einsichtnahme in Unterlagen
Einsichtnahme ist im Auslegungszeitraum auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement (Friedrich-Albert-Lange-Platz 7) möglich, wo die Unterlagen während der Öffnungszeiten in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 gezeigt werden.
Termine zur Einsichtnahme sind montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr unter Tel. 0203/283-3256 oder per E-Mail an: l.winter@stadt-duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zum Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten.
Autor:Lokalkompass Duisburg aus Duisburg |
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