Kommunalaufsicht legt Veto bei der geplanten Behelfsbrücke „An der Cölve“ ein
Stadt Duisburg hält an Neubau fest

Mit der Behelfsbrücke für die Straße „An der Cölve“ wird es erstmal nichts werden.  Die Kommunalaufsicht legte ihr Veto zu den Plänen ein. | Foto: Ferdi Seidelt
  • Mit der Behelfsbrücke für die Straße „An der Cölve“ wird es erstmal nichts werden. Die Kommunalaufsicht legte ihr Veto zu den Plänen ein.
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Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umsetzung des geplanten Baus der Behelfsbrücke für die Straße „An der Cölve“ aufgrund zu hoher Kosten und weiteren damit verbundenen Risiken untersagt.

Die „Cölve-Brücke“ überspannt die Eisenbahn am Trompeter Bahnhof und befindet sich aktuell in der Baulast der Stadt Moers. Diese hat die ENNI AöR mit der Planung und Ausschreibung einer Behelfsbrücke beauftragt. Das nun vorliegende und geprüfte Ergebnis der Ausschreibung hat aber leider nur ein verwertbares Angebot zu deutlich erhöhten Kosten erbracht.
Der Rat der Stadt Duisburg hat daraufhin in der Sitzung im Dezember beschlossen, dass eine Entscheidung der Stadt Moers, die Behelfsbrückenkonstruktion ungeachtet des deutlich erhöhten Kostenaufwandes umzusetzen, mitgetragen wird. Auf dieser Grundlage war auch die Stadt Moers bereit, die Vergabe weiter voranzutreiben.
Haushaltsrechtlich stellt die erhöhte finanzielle Beteiligung der Stadt Duisburg eine sogenannte „freiwillige Ausgabe auf fremdem Gemeindegebiet“ dar. Deshalb stand dieser Ratsbeschluss unter dem Vorbehalt einer aufsichtsbehördlichen Zustimmung durch die Kommunalaufsicht. Die hat sich den Argumenten der Stadt Duisburg zur Unterstützung der Stadt Moers mit einem erhöhten Finanzierungsanteil jedoch nicht angeschlossen und die Umsetzung des jüngsten Ratsbeschlusses der Stadt Duisburg untersagt.
Die Stadt Moers wurde darüber bereits in Kenntnis gesetzt.  Die Stadt Duisburg wird nun mit Hochdruck die Voraussetzungen für den endgültigen Neubau der „Cölve-Brücke“ vorantreiben. Die Vorbereitung zur Planung eines Brückenneubaus laufen bereits.
Allerdings können die Planungsaufträge erst dann durch die Stadt Duisburg erfolgen, wenn das Gebietsänderungsverfahren zwischen den Städten Moers und Duisburg sowie der Bezirksregierung Düsseldorf so weit vorangeschritten ist, dass der Übergang der Baulast auf die Stadt Duisburg absehbar ist. Das ist notwendig, um damit die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, Fördermittel beim Land NRW zu beantragen, um den Neubau so zeitnah wie technisch möglich durchführen zu können.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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