SozialTicket 2016
Notwendige Anpassung zum 1. April 2016 beschlossen
SozialTicket-Angebot im VRR weiterhin gesichert
Der Verwaltungsrat im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat heute eine Anpassung des SozialTicket-Angebots "MeinTicket" um 2,80 Euro pro Monat zum 1. April 2016 beschlossen. Aufgrund der sich abzeichnenden Unterfinanzierung des Tarifangebots im Jahr 2016 wird der monatliche Preis ab diesem Zeitpunkt auf 34,75 Euro angepasst. Auf Basis der in Aussicht gestellten Erhöhung der Landesförderung zur Finanzierung von SozialTicket-Angeboten in NRW erfolgt die Preisanpassung in dieser moderaten Form. Somit kann auf Grundlage der Landesfinanzierung und der beschlossenen Preismaßnahme das SozialTicket-Angebot im VRR-Raum weiterhin gesichert werden. Trotz dieser Anpassung ist das Ticketangebot "MeinTicket" immer noch mehr als 50 Prozent günstiger als vergleichbare VRR-Ticket-Angebote im Gültigkeitsbereich.
Das Tarifangebot wird aktuell von rund 130.000 Berechtigten pro Monat gekauft - Tendenz steigend. Das Land NRW subventioniert Sozialticketangebote jährlich mit 30 Millionen Euro landesweit und gleicht damit die Mindereinnahmen bei dem Verkehrsunternehmen aus. Auf Initiative des VRR hat das Land für 2016 eine notwendige Erhöhung der Landesförderung von 30 auf 40 Millionen Euro in Aussicht gestellt - was der VRR sehr begrüßt. Trotz perspektivisch steigender Landesförderung für das Jahr 2016 zeichnet sich durch eine erhöhte Nachfrage nach dem Ticket eine erkennbare Finanzierungslücke ab.
"Daher hat der VRR-Verwaltungsrat dieser Preismaßnahme heute auf Basis der bestehenden Verwaltungsratsbeschlüsse zum SozialTicket entschieden", erklärt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. "So kann das Tarifangebot weiterhin dem Berechtigtenkreis angeboten werden, ohne eine Quersubventionierung durch andere Kundengruppen, denn dies wurde in der Vergangenheit bereits politisch ausgeschlossen", so Castrillo weiter.
"Trotz dieser Anpassung ist das Ticketangebot "MeinTicket" dann immer noch mehr als 50 Prozent günstiger als vergleichbare Monatsangebote im Gültigkeitsbereich und liegt auch NRW-weit in einem vergleichbaren Preisgefüge mit anderen SozialTicket-Angeboten", stellt Castrillo abschließend fest.
Der Geltungsbereich und alle Zusatznutzen bleiben beim SozialTicket-Angebot gleichwertig erhalten. So gilt das Ticket in den kreisfreien Städten im Tarifgebiet bzw. in der ganzen Stadt (Preisstufe A) und in den kreisangehörigen Städten im gesamten Kreisgebiet. Ein vergleichbares Monatsticket der Preisstufe A kostet zum Beispiel in Gelsenkirchen (Ticket1000 A2) mit 70,40 Euro fast doppelt so viel und beispielweise für den Kreis Recklinghausen sogar 105,10 Euro in der dort notwendigen Preisstufe B.
So berichtet es der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in einer Pressemitteilung.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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