Vision Zero in Deutschland realistisch?
Sind Autos den Deutschen wichtiger als Kinder?
Wenn man sich die Diskussionen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen, um die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und schwerverletzten Personen, darunter viele Kinder und ältere Personen, anschaut, kann man fast zu der Erkenntnis gelangen, dass vielen Deutschen ihre Autos wichtiger sind als ihre Kinder. Man muss sich nur mal anschauen, wie groß das Geschrei ist, wenn 30er Zonen erweitert und / oder Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt werden sollen. Und was ältere Menschen angeht: Was wurde für ein Aufwand betrieben, um diese während der Corona-Pandemie zu schützen, aber wenn sie im Straßenverkehr sterben, soll das egal sein?
Die Vision Zero sollte nicht nur ein Nice to Have sein, sondern im Verkehrsrecht fest verankert werden.
Problematik: Der motorisierte Straßenverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen und zunehmend werden auch Nebenstraßen vom Durchgangsverkehr genutzt, beispielsweise um abzukürzen oder einem Stau auszuweichen.
Ein paar Hinweise an Autofahrer, die befürchten, mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen könnten sie nicht mehr komfortabel unterwegs sein oder parken:
1.) Wenn sich mehr Leute aufs Rad trauen, bedeutet das weniger Autoverkehr und folglich weniger Staus und Stop And Go, einfachere Parkplatzsuche…
Dafür braucht es aber Radverkehrsanlagen, auf denen sich nicht nur die Mutigen sicher fühlen.
Fazit: Wenn eine Vielzahl derjenigen, die für ihren Weg sowohl das Auto als auch das Rad benutzen können, das Rad nehmen, bleibt mehr Platz für die, die wirklich aufs Auto angewiesen sind.
2.) Anliegerstraße bedeutet, Anwohner, ihre Besucher und alle, die in der Straße zu tun haben, dürfen dort fahren. D.h. auch Handwerker und Pflegedienste, die dort einen Auftrag haben und selbstverständlich auch der Rettungsdienst!
Lediglich der Durchgangsverkehr bleibt draußen. Und damit auch gewährleistet ist, dass der Durchgangsverkehr diese Straße nicht benutzt, bieten sich Maßnahmen an, welche die Straße für ihn möglichst unattraktiv machen.
3.) Wenn „Laternenparken“ nicht mehr generell üblich ist, sondern nur in Ausnahmefällen ( zum Ein- und Ausladen oder bei Gehbehinderung ) und alle anderen in Quartiersparkhäusern oder auf freigegebenen Supermarktparkplätzen parken, bedeutet das für Gehbehinderte und Autofahrer, die nur mal kurz zum Ein- und Ausladen vor der Tür halten wollen, dass sie dort leichter einen Parkplatz finden.
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