Duisburg
Regelungen, Ziele und Herausforderungen des Cannabisgesetz

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Duisburg. Zum 1. April 2024 trat das Bundesgesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) in Kraft.

Gemäß den Jugendschutzbestimmungen gelten Beschränkungen für den Konsum in der Öffentlichkeit. Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist untersagt. Zusätzlich sind Schutzzonen zu beachten. Das Rauchen von Cannabis in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten ist untersagt. Eine Sichtweite gilt als gegeben, wenn der Abstand zum Eingangsbereich weniger als 100 Meter beträgt. In Fußgängerzonen besteht zwischen 7 und 20 Uhr ein generelles Konsumverbot.

Für Personen ab 18 Jahren erlaubt das Gesetz den privaten Eigenanbau von maximal drei weiblichen Cannabispflanzen gleichzeitig. Das geerntete Cannabis darf nicht weitergegeben werden. Es muss sichergestellt werden, dass es vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen.

Ab dem 1. Juli 2024 treten zusätzliche Regelungen zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau und zur Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen in Kraft. Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde ist erforderlich, um Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Vereinsmitglieder weiterzugeben.

Für die Erteilung von Erlaubnissen und die Überwachung des Cannabisgesetzes sind die Landesbehörden zuständig. Die Länder müssen sicherstellen, dass ihre Behörden die Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. Die Stadt Duisburg hat bisher keine Informationen über geplante Zuständigkeitsregelungen. Daher können zu diesem Zeitpunkt keine inhaltlichen Fragen oder Anträge zum Cannabisgesetz beantwortet werden.

Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Trotz des Verbots von Erwerb und Besitz wird Cannabis vielerorts konsumiert. Der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen wird, birgt häufig ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Dies aufgrund des unbekannten THC-Gehalts und möglicher giftiger Beimengungen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Autor:

Egemen Semih Köse aus Duisburg

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