Duisburg erleichtert Beitragsrückerstattung
Ohne Antrag - Rückerstattung der April-Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und des Offenen Ganztags an Grundschulen

Der Einfachheit halber erstattet die Stadt Duisburg den April-Beitrag. | Foto: Hannes Kirchner
  • Der Einfachheit halber erstattet die Stadt Duisburg den April-Beitrag.
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Duisburg entspricht mit einer zeitnahen Rückerstattung der April-Beiträge für den Besuch der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und des Offenen Ganztags an Grundschulen der landeseinheitlichen Regelung.

Oberbürgermeister Sören Link hatte sich schon zu Beginn der Schließzeit für die Rückerstattung der Beiträge stark gemacht, um die betroffenen Eltern zu entlasten. Vorgesehen war ursprünglich die Erstattung auf Antrag, der erst nach der Schließzeit der Einrichtungen hätte gestellt werden können. Die Erstattung sollte für die tatsächliche Schließzeit der oben genannten Einrichtungen vom 16. März. bis 19. April gelten.

Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben sich jedoch am 26. März auf eine landeseinheitliche Erstattung verständigt, die sich allerdings auf den Monat April beschränkt. Um die Sache jetzt für alle einfacher zu gestalten, sieht ein neuer Beschluss vor, die Beiträge für April automatisch zu erstatten. Eine Antragstellung entfällt. Diese Regelung gilt auch für das Verpflegungsentgelt.

„Damit verzichten wir wie ursprünglich vorgesehen auch auf die Erhebung eines kompletten Monatsbeitrags, ersparen aber den Eltern die Antragstellung und uns einen großen Teil Verwaltungsarbeit“, begründet Oberbürgermeister Sören Link die Entscheidung.

„Die Beitragsrückerstattung gilt für alle zahlungspflichtigen Eltern, auch für die, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben“, erklärt Familiendezernent Thomas Krützberg.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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