OB Sauerland am Scheideweg: Wir berichten am Abstimmungstag aktuell auf lokalkompass
Zwischen diesen beiden Bildern liegen sieben Jahre: Links sehen wir Adolf Sauerland, nachdem er den ersten Wahlgang gegen Amtsvorgängerin Zieling gewonnen hatte, rechts nach der Ketchup-Attacke durch Rolf Karling.
Am Sonntag, 12. Februar, wird sich entscheiden, ob die Ära Sauerland wegen des Loveparade-Debakels vorzeitig zu Ende geht. Die Stadt Duisburg wird am Abstimmungstag keine Zwischenstände der Wahlbeteiligung und der Stimmenauszählung bekannt geben. Erst nach Ende der Auszählung, zwischen 19 und 20 Uhr, wird der Wahlleiter, Stadtdirektor Dr. Peter Greulich, das vorläufige amtliche Endergebnis verkünden, gleichzeitig wird das Ergebnis auf der Homepage der Stadt Duisburg veröffentlicht.
Über den Ausgang der Abstimmung berichten wir atuell hier auf unserem Internetportal www.lokalkompass.de/duisburg.
Und das sollten Sie über die Abstimmung wissen:
Rund 365.000 Duisburger haben am Sonntag, 12. Februar, die Wahl. Sie entscheiden, ob sie Oberbürgermeister Adolf Sauerland des Amtes verweisen oder ihn weiter an der Stadtspitze sehen wollen.
3000 Helfer wurden geworben, 357 Abstimmungslokale im Stadtgebiet eingerichtet, in denen Duisburgs Abstimmungsberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihr Kreuzchen für oder gegen die Abwahl des Stadt-oberhauptes machen können.
Wie die Stadt Duisburg nochmals mitteilt, darf über die Abwahl des OB abstimmen, wer am Abstimmungstag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist, die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung im Abstimmungsgebiet der Stadt Duisburg seine Wohnung hat (27. Januar 2012) und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Immer wieder wurde im Vorfeld der Abstimmung berichtet, dass Bürger keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben. Doch auch ohne diese Benachrichtungskarte ist die Teilnahme an der Abstimmung möglich. Für den Urnengang am Sonntag genügt der Personalausweis/Identitätsausweis. Welches Abstimmungslokal jeweils zuständig ist, kann bei CallDuisburg unter ' 0203/94 000 erfragt werden.
Die Abstimmung per Brief ist bereits seit dem 12. Januar möglich. Dafür wurden eine zentrale Briefabstimungsstelle im Verwaltungsgebäude Bismarckstrasse 150-158 in Neudorf sowie Stellen in allen Duisburger Bezirksämtern eingerichtet.
Die Briefabstimmungsstellen sind seit Freitag, 10. Februar, 18 Uhr, geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch das letzte Mal vor der Abstimmung die Hausbriefkästen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr, noch für die Abstimmung relevante Post (zum Beispiel Abstimmungsbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik (Wahlamt), Bismarckstraße 150-158, 47057 Duisburg (Neudorf) möglich – bis spätestens 18 Uhr am Abstimmungstag (Sonntag, 12. Februar).
Abstimmungsscheinanträge wurden bis Freitag, 18 Uhr, entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Abstimmungstag, 12. Februar, 15 Uhr, beim Wahlamt, Bismarckstrße 150-158 in Neudorf entgegengenommen.
Wenn für Abstimmungsberechtigte ein Abstimmungsschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief abgestimmt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Abstimmungsscheines sowie des Personalausweises in jedem der Duisburger Abstimmungslokale ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Abstimmungslokal seine Stimme abgeben, wo man in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.
Am Sonntag, 12. Februar, beginnt ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmzettel in allen Stimmbezirken. Diese findet öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Abstimmungsvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.
Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich gegen 19.30 Uhr vorliegen. Es wird durch den Wahlleiter entsprechend bekannt gemacht – auch auf der Homepage der Stadt Duisburg unter www.duisburg.de.
Sollte das erforderliche Quorum von rund 91.250 Ja-Stimmen (25 Prozent der Abstimmungsberechtigten) erreicht werden und diese Ja-Stimmen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den abgegebenen Nein-Stimmen sein, wäre der Oberbürgermeister abgewählt. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, bliebe der Oberbürgermeister im Amt.
Am Mittwoch, 15. Februar, tagt der Wahlausschuss öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Abstimmung fest.
Autor:Claudia Brück aus Düsseldorf |
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